Beim angeschlagenen Computerhändler DiTech liegt auch nach dem Wochenende keine Lösung am Tisch. Die Gespräche mit dem Investor ziehen sich, an welchen Punkten es noch hapert, wird aber nicht kommentiert.

Sanierungsverwalter

Von der Einigung mit dem deutschen Investor mit polnischen Wurzeln hängt auch die Art des Sanierungsverfahrens ab. Geplant ist, dass der Investor, dessen Name nicht genannt wird, 51 Prozent an DiTech übernimmt und die Gründer Damian und Aleksandra Izdebski mit 49 Prozent beteiligt bleiben. Gelingt dieses Vorhaben, kann DiTech ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Handelsgericht einbringen. In dem Fall wird vom Gericht ein Sanierungsverwalter eingesetzt, der die Geschäftsführung übernimmt und innerhalb von 90 Tagen einen Plan vorlegen muss, wie das Unternehmen profitabel weitergeführt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Sanierungsplan bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt wird und innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden können. Die Mehrheit der Gläubiger muss dem Sanierungsplan zustimmen.

Geldgeber

Gelingt es nicht, den Investor ins Boot zu holen, wird es kritisch. Dann würde Konkurs angemeldet, heißt es. In dem Fall würde das Unternehmen von einem Masseverwalter weitergeführt. Sämtliches Vermögen (inklusive Büromöbel oder Lagerbestände) wird unter die Aufsicht des Masseverwalters gestellt. Gläubiger können ihre Forderungen anmelden, am Ende wird eine Quote errechnet, zu der die Forderungen erfüllt werden. Das letzte Wort wäre für DiTech dann aber auch noch nicht gesprochen, denn auch während eines laufenden Konkursverfahrens kann ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Dafür braucht es freilich ebenfalls einen Geldgeber.

Lösung für Steuer gefunden

Gerüchte, wonach es mittlerweile auch Gespräche mit einem zweiten Investor geben soll, werden vom Unternehmen nicht kommentiert. Für die am 15. März fällig gewordene Umsatzsteuervorauszahlung sei "eine Lösung gefunden", sagt DiTech-Sprecher Mario Gündl ohne genauere Angaben zu machen. Die nächste finanzielle Hürde für das Unternehmen sind die März-Gehälter.

Zuletzt wurde bekannt, dass DiTech Gutscheine aus Gläubigerschutzgründen derzeit nicht mehr akzeptiert. Gutscheine stellen Forderungen dar und die Geschäftsführung würde sich strafbar machen, wenn sie Forderungen aus einer Zeit vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit begleichen würde, heißt es. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, 18.3.2014)