Die Abmahnungen gegen Redtube-Besucher und andere Vorfälle könnten nun für Thomas Urmann zum Bumerang werden.

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Mit einer Abmahnwelle gegen Internetnutzer, die mutmaßlich urheberrechtlich geschützte Pornofilme auf dem Videoportal Redtube konsumiert haben, hat sich der in Sachen Abmahnungen schon länger aktive Thomas Urmann in kurzer Zeit zu einem der bekanntesten Anwälte Deutschlands gemacht.

Die Affäre könnte jedoch ein Nachspiel für den Juristen haben, gegen den bereits in diesem Zusammenhang ein Prozess eröffnet wurde und ein weiterer droht. Zu einem Verfahren in einer anderen Sache ist Urmann nicht erschienen.

Dubiose Umstände

Die Redtube-Abmahnungen waren überschattet von Ungereimtheiten. So hatte sich herausgestellt, dass die Ermittlung der Anschlussinhaberdaten nur möglich war, weil die für die Genehmigung der entsprechenden Begehren an die Internetprovider zuständigen Richter des Kölner Landgerichts nicht von Streaming, sondern von einem Zusammenhang mit Filesharing ausgegangen waren.

Dazu war bis zuletzt unklar, wie Urmanns Kanzlei Urmann+Collegen (U+C) überhaupt die IP-Adressen der Seitenbesucher ermittelt haben. Die Funktionsweise der angeblich eingesetzten Software "Gladii" war nie konkret dargelegt worden. An der angegebenen Adresse des Herstellers itGuards im Silicon Valley war kein Büro zu finden. Außerdem tauschte The Archive AG, wo die Rechte für besagte Pornofilme liegen sollen, seine Führung aus und verlegte den Firmensitz um einige Kilometer an eine Briefkastenadresse. Auch dass The Archive AG tatsächlich Inhaber der Rechte ist, steht in Zweifel.

LG Köln macht Rückzieher

Während das Kölner Landgericht hinsichtlich der Datenauskünfte kurz vor Weihnachten einen Rückzieher machte, konnte Redtube eine einstweilige Verfügung gegen U+C erwirken und damit die Abmahnwelle stoppen. Rechtsmeinungen, etwa des deutschen Justizministeriums, zogen zudem in Zweifel, dass das Ansehen von Streams für den Konsumenten an sich überhaupt von strafrechtlicher Relevanz ist.

Offene und drohende Verfahren

Laut Regensburg Digital hat der Betreiber eines Unternehmens, das von Urmann wie einige andere im Namen eines erst kurz davor gegründeten Konkurrenten wegen eines fehlerhaften Impressums auf seiner Homepage abgemahnt wurde, eine Zivilklage gegen den Anwalt auf Schadensersatz eingereicht, die Urmann in erster Instanz verlor. In Regensburg muss die Staatsanwaltschaft noch entscheiden, ob ein Verfahren gegen Urmann wegen Betrugs in Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen eröffnet wird.

Urmann erscheint nicht vor Gericht

Zu einem weiteren Prozessauftakt hätte Urmann laut PC Welt am 17. März erscheinen sollen. Vorgeworfen wird ihm, in geschäftsführender Tätigkeit zahlreicher Vergehen begangen zu haben. So soll er trotz drohender Insolvenz weiter Aufträge an Lieferanten vergeben haben und außerdem Sozialversicherungsbeiträge für viele Mitarbeiter nicht entrichtet haben. Der Schaden soll sich auf einen sechsstelligen Betrag belaufen.

Doch der auf fünf Tage angesetzte Prozess muss vertagt werden, denn laut seiner Anwältin liegt er derzeit im Krankenhaus und sei auch danach noch nicht verhandlungsfähig, berichtet die Augsburger Allgemeine Zeitung. Dieses Verfahren wurde nun auf den 14. Juli verlegt. Auch die Berufungsverhandlung ob der Schadensersatzforderungen, deren Beginn für den 18. März vorgesehen war, wird voraussichtlich verschoben werden müssen. (gpi, derStandard.at, 18.3.2014)