Wien - Über eine schlechte Auftragslage konnte das Wiener Fortbildungsinstitut Best in den vergangenen Jahren nicht klagen. Der Mitarbeiterstand stieg zwischen 2003 und 2012 von 20 auf über 200. Einen Betriebsrat gibt es trotz der Verzehnfachung der Belegschaft aber noch immer nicht. Peter Singer, der sich mit anderen Kollegen zur Wahl aufstellen lassen wollte, wurde kurzfristig gekündigt, wie er im Gespräch mit derStandard.at erzählt. Nun ist das Arbeitsgericht am Zug.

Wie es bei der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) heißt, herrschte schon in der Vergangenheit ein "betriebsratsfeindliches Klima" bei Best. GPA-Regionalgeschäftsführerin Barbara Teiber meint, es habe schon mehrere Anläufe zur Abhaltung einer Wahl gegeben, die aber letztlich immer gescheitert seien.

Kontrolle

Singer verständigte jedenfalls die Geschäftsführung laut eigenen Angaben am 7. März darüber, dass die Abhaltung einer Betriebsratswahl geplant sei. Nur drei Tage später bekamen er und jene Kollegen, "die diese Initiative auch unterstützten", von den Geschäftsführern die schriftliche Einladung zu einem Gespräch. Man wolle abklären, "welche Ziele Sie verfolgen, welche Aktivitäten jetzt konkret geplant sind bzw. was konkrete Anliegen der Belegschaft sind, die aus Ihrer Sicht angegangen werden müssten", hieß es in dem Schreiben.

Betont wurde auch, man stehe der Gründung eines Betriebsrats "nicht grundsätzlich" negativ gegenüber, sehe aber "natürlich auch die Gefahr, dass die in unserem Projektgeschäft leider notwendige Flexibilität eingeschränkt werden könnte".

Einladung abgelehnt

Singer lehnte die Einladung ab, schließlich waren er und seine Kollegen noch nicht gewählt. Seine berufliche Laufbahn bei Best war kurz darauf aber beendet. Nur einen Tag nach dem geplatzten betriebsrätlichen Gespräch wurde Singer in die Geschäftsführung zitiert und über seine Kündigung informiert. Auf die Frage, warum er gehen müsse, sei ihm nur beschieden worden: "Das müssen wir nicht begründen."

Best-Geschäftsführer Helmut Fink stellt den Sachverhalt anders dar: Auf Anfrage von derStandard.at meint er, Singer sei "aufgrund seiner Leistung als Trainer" gekündigt worden. Sein Abgang stehe "in keinerlei Zusammenhang" mit der Vorbereitung einer Betriebsratswahl. Fink wiederholt, dass man der Gründung einer Belegschaftsvertretung "nicht negativ" gegenüberstehe. Er verweist auch auch andere Kollegen, die "ganz konkret" dabei seien, eine Wahlliste zusammenzustellen.

Angst vor Kündigung

Singer wiederum meint, sein Rauswurf habe für massive Verunsicherung bei den Kollegen gesorgt. Für seine Liste hätten sich nun nicht mehr genug Unterstützer gefunden, um den Wahlvorschlag einzubringen. Sie hätten Angst, ebenfalls gefeuert zu werden, sagt Singer. Und: "Ich befürchte, dass die Liste, die jetzt rauskommt, eine geschäftsführungsfreundliche sein wird."

Kündigung aus verpönten Motiven?

Er hat nun Gewerkschaft und Arbeiterkammer eingeschaltet und eine Klage beim Arbeitsgericht eingebracht. Teiber sieht bei Singer einen klaren Fall einer Kündigung aus "verpönten Motiven". Zur Erklärung: Laut Arbeitsverfassungsgesetz ist eine Kündigung immer dann rechtsunwirksam, wenn sie wegen der Einberufung einer Betriebsratswahl erfolgt.

Was die Gewerkschaft besonders aufregt: Best wird auch vom Arbeitsmarktservice (AMS) regelmäßig gebucht. Allein in Wien wurden und werden für die Jahre 2013 und 2014 ausschreibungspflichtige Aufträge im Volumen von 6,37 Millionen Euro abgewickelt, geht aus einer Auflistung des AMS Wien hervor. Best, das vier Standorte unterhält, profitiert also massiv von öffentlichen Geldern. (Günther Oswald, derStandard.at, 19.3.2014)