Klagenfurt/Wien - Die Hypo Alpe-Adria-Bank will von Ex-Managern in einem Zivilprozess 6,4 Mio. Euro zurück. Die notverstaatlichte Bank hat die Schadenersatzklage in den ersten zwei Instanzen verloren, war aber mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) erfolgreich. In dem Urteil vom 17. März, das der APA vorliegt, wird die Causa an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die Hypo Alpe Adria hatte die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger geklagt, und dazu auch drei Ex-Aufsichtsratsmitglieder, unter anderem Ex-GraWe-Vorstand Siegfried Grigg. In der Causa geht es um Grundstücke auf der Insel Jakljan nahe Dubrovnik. Diese hatte der kroatische Hotelbetreiber Goran St. 2005 von der Republik Serbien gekauft. Dafür erhielt er einen Kredit der Hypo in der Höhe von 6,7 Mio. Euro. Allerdings stand die Republik Kroatien im Grundbuch, das Hotelprojekt stockte, die Hypo konnte keine Hypothek im Grundbuch eintragen. Die Bank hat inzwischen einige Engagements des Hotelbetreibers verkauft, blieb aber laut Klage auf einem finanziellen Schaden von knapp sechs Millionen sitzen.

Neuerliche Entscheidung

Der Kredit war zuerst in Form einer "Garantie" von Striedinger - laut Urteil ohne Beschlüsse und ohne Besicherungen - zugesagt worden, das Geld wurde schließlich freigegeben, weder die Vorstände noch die Mitglieder des Kreditausschusses sprachen sich dagegen aus. Dass Goran St. später eine persönliche Garantie für den Kredit abgab, half der Bank langfristig auch nichts, die Garantie ist laut Urteil "nicht werthaltig" gewesen, die meisten Gesellschaften des Investors sind inzwischen pleite.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht die Revision der Bank als berechtigt an, daher sei "das Berufungsurteil aufzuheben und die Rechtssache zur Erledigung der Verfahrens- und Beweisrüge und zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen". Damit muss sich das Oberlandesgericht Graz neuerlich mit der Causa befassen. (APA, 19.3.2014)