Personen aus dem Umfeld der Initiative Religion ist Privatsache bemühen sich derzeit um die Gründung eines Sterbehilfevereins in Österreich. Dessen Zweck soll sein, "seinen Mitgliedern ein würdiges Leben sowie Sterben zu sichern". So heißt es in Paragraf 2 der Vereinsstatuten. Das würdevolle Sterben soll ermöglicht werden, um gegebenenfalls einen "sicheren, schnellen und schmerzlosen Tod" herbeizuführen. Mit dem Verein wollen die Initiatoren einen Beitrag zur Senkung der Suizidversuchsrate als auch der Suizidrate leisten.

Ende Jänner 2014 wurden die entsprechenden Statuten der Landespolizeidirektion Wien als zuständiger Vereinsbehörde vorgelegt und die Errichtung des Vereins bekanntgegeben. Die Gründung wurde nun jedoch per Bescheid untersagt. Die Initiative geht deshalb in die nächste Runde und beantragt die Aufhebung des Bescheids bei der Landespolizeidirektion. Ziel sei, "über eine sachliche Neuregelung der Suizidbegleitung in Österreich die Vereinsgründung zu ermöglichen", sagt Eytan Reif, Sprecher der Initiative Religion ist Privatsache, im Gespräch mit derStandard.at.

Assistierter Suizid

Zum Adressatenkreis von "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben", dessen Gründung vorerst untersagt wurde, zählen "mündige Mitglieder, die an einer unheilbaren, schweren Krankheit leiden, schwer behindert sind beziehungsweise mit einer schweren Behinderung zu rechnen haben oder unerträglichen Schmerzen ausgesetzt sind", heißt es in den Statuten. Auf den expliziten Wunsch der Vereinsmitglieder soll ihnen alleine oder gemeinsam mit anderen Organisationen im In- und Ausland ein "Sterben in Würde" ermöglicht werden.

Unter "schwerer Behinderung" versteht Reif körperliche Behinderung. Diese dürfe jedoch nur so weit gehen, dass der Betroffene den "letzten Akt", also "das Glas heben und trinken" oder "den Knopf drücken", selbst vollziehen kann. Die Sterbehilfe bei Personen mit sogenannter geistiger Behinderung sei "ein Problemfall" und müsste ausgeklammert werden, da für den assistierten Suizid die Mündigkeit vorausgesetzt sei.

Pleite und Beziehungskrise

Reif präzisiert im Gespräch mit derStandard.at: "Wir richten uns an Personen, die unter einem gewissen Zwang stehen und derzeit vom Staat im Stich gelassen werden." Personen, die aufgrund einer möglicherweise vorübergehenden Lebenssituation wie einer Firmenpleite oder einer Beziehungskrise ihren Lebenswillen verloren hätten, seien nicht angesprochen.

Gründung untersagt

Die Vereinsbehörde gestattet die Gründung des Vereins aus mehreren Gründen nicht. Angeführt werden unter anderem Bedenken, dass die Statuten gegen Paragraf 78 des Strafgesetzbuchs verstoßen. "Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen", heißt es darin. Exakt diesen Paragraf will Reif klarer geregelt wissen. Ungeachtet des Verbots der 'Mitwirkung am Selbstmord' sei grundsätzlich festzuhalten, dass die österreichische Rechtsordnung kein Suizidverbot kennt, so Reif.

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Außerdem bringt Reif im Gegenzug Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Darin festgehalten ist das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. In Anlehnung daran sei auch von einem Recht auf Suizid auszugehen, soweit dieser selbstbestimmt und aus freien Stücken erfolgt.

Die Gesetzeswidrigkeit des Vereins begründet die Landespolizeidirektion ebenfalls mit einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Artikel 11 regelt die Versammlungs- und Vereinsfreiheit, die allen Menschen gestattet sei, sofern das nicht gegen Interessen der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer geschieht.

Genau diese Aufrechterhaltung der Ordnung sowie den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sieht die Vereinsbehörde gefährdet. Reif entgegnet: "Die behauptete Störung der öffentlichen Ordnung ist weder sachlich noch empirisch begründbar. Die österreichische, apodiktisch formulierte Regelung kann mittlerweile nur noch auf eine religiös motivierte Wertung zurückgeführt werden. Das ist auch exakt der Grund, weshalb sich die Initiative Religion ist Privatsache des Themas Sterbehilfe annimmt."

Die Finanzierung des Verfahrens zur Vereinsgründung erfolgt laut Reif über die  "Initiative Religion ist Privatsache" und über Privatspenden. Man gehe davon aus, dass "wir bis zum Verfassungsgerichtshof kommen", so Reif. Der Verein verfolge keine Interessen mit anderen Sterbehilfevereinen, Kooperationen "mit jeder gleichgesinnten Organisation" seien jedoch "jederzeit denkbar und sogar erwünscht", so Reif.  (Katrin Burgstaller, derStandard.at, 20.3.2014)