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Die EZB in Frankfurt soll die Bankenaufsicht haben.

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Brüssel - Drei Wochen bleiben dem Europäischen Parlament noch Zeit, um alle Feinheiten für ein Gesetz zu einer gemeinsamen Bankenabwicklung im Euroraum juristisch unter Dach und Fach zu bringen. Mitte April findet die letzte Plenarsitzung der EU-Volksvertretung statt. Dann wird das EP aufgelöst, im Mai neu gewählt.

Schafft man diesen Termin nicht, wäre der geplante Start dieser zweiten Säule einer Bankenunion (nach der 2013 beschlossenen gemeinsamen Aufsicht durch die Zentralbank EZB) nicht zu machen. Und das wäre ein echtes Risiko. Im Herbst will die EZB die Ergebnisse der neuen Stresstests über die größten systemrelevanten Banken in der EU bekanntgeben. Dann muss man wissen, wie und wer darüber zu entscheiden hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Restrukturierungsmaßnahmen und Hilfen dann nötig sind.

EU-Kommission, Ministerrat und Vertreter des EP zeigten sich Donnerstag in Brüssel optimistisch, dass das gelingen werde, das größte Projekt nach Schaffung des permanenten Eurorettungsfonds vor zwei Jahren (ESM).

Die Verhandler der drei EU-Institutionen hatten in der Nacht zuvor in einem 16 Stunden dauernden Kampf in Brüssel einen vorläufigen Kompromiss erzielt. Er sei sicher, dass dieser von einer großen Mehrheit der EU-Abgeordneten beschlossen werde, sagte Präsident Martin Schulz.

Banken zahlen selbst

Der Kompromiss sieht kleinere Zugeständnisse an das EU-Parlament vor, das auf eine möglichst starke Einflussnahme der EU-Kommission bei Abwicklungsentscheidungen gedrängt hatte. Und auch beim Aufbau eines Fonds, aus dem die Folgen von Bankabwicklungen getragen werden sollen, wurde nachgebessert.

Aber: In den Kernpunkten haben sich die Mitgliedstaaten (und da vor allem Deutschland) durchgesetzt. Geht es ans Zahlen, führt (vorläufig) kein Weg an Regierungen vorbei, sie bzw. nationale Parlamente müssen zustimmen, wenn Budgets betroffen wären.

Grundsätzlich ist das Ziel, dass in einer Euro-Bankenunion nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Banken selbst, Eigentümer und Gläubiger, für Schäden aufkommen. Ein gemeinsamer Einlagensicherungsfonds für Sparer bleibt Zukunftsmusik.

Was den Aufbau eines Abwicklungsfonds betrifft, wurde vereinbart, dass bereits nach acht Jahren (ab 2015) insgesamt 55 Milliarden Euro (ein Prozent der gedeckten Einlagen) eingezahlt sein müssen. Berlin wollte zehn Jahre. Der Fonds wird durch Beiträge der Banken aufgebaut, nationale Abwicklungsfonds werden schrittweise in den europäischen Fonds übergeführt. Details müssen die EU-Finanzminister aushandeln.

Der zweite Hauptstreitpunkt, wer die Letztentscheidung über eine Bank trifft, wurde so gelöst: Die EZB gibt den Anstoß, dann befasst sich das Direktorium des Abwicklungsfonds damit. Die Kommission kann eine Entscheidung billigen oder ablehnen. Sollten binnen 24 Stunden keine Einwände der Finanzminister kommen, kann eine Bank zugesperrt werden. Bei einem Veto geht der Fall an nationale Behörden. (Thomas Mayer aus Brüssel, DER STANDARD, 21.3.2014)