Salzburg – Der ehemalige Betreiber eines rechten Szenetreffs in Salzburg musste sich am Donnerstag vor einem Geschworenengericht in Salzburg wegen Wiederbetätigung verantworten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden in dem Lokal im Stadtteil Mülln 700 einschlägige Musiktitel sichergestellt. Zudem soll am 2. September 2012 eine Hakenkreuzfahne an der Bar angebracht gewesen sein, was zwei Zeugen vor Gericht bestätigen.

Der Angeklagte bekannte sich bezüglich des Besitzes und Abspielens der Rechtsrock-Musik schuldig, erklärte aber, er sei damals der Meinung gewesen, dass die Lieder nicht strafbar seien. Unter der als rechtsextrem eingestuften Musik waren Titel der als kriminelle Vereinigung verurteilten deutschen Band Landser wie "Pollakentango" sowie Alben mit dem Titel "Zwölf deutsche Stimmungshits der Zillertaler Türkenjäger".

"Habe keine Fahne gesehen"

Dass eine Hakenkreuzfahne im Lokal hing, bestritt der ehemalige Betreiber. "Ich habe keine Fahne gesehen", erklärte der 33-Jährige vor dem Geschworenensenat. Er hätte es auch nicht zugelassen, da es ständig Polizeieinsätze in der Bar gegeben habe. Zwei Zeugen, die in dem Lokal eine Metal-Bar vermuteten, sahen das anders und bezeichneten sie als "eindeutig rechtes Lokal". Als sie die Bar betraten, sei ihnen sofort die rund einen Meter breite Hakenkreuzfahne aufgefallen.

Die 40 bis 50 Besucher hätten großteils Glatze, Bomberjacke und Springerstiefel mit weißen Schuhbändern getragen, schilderten die Zeugen. Auch die einschlägige Musik fiel ihnen sofort auf, weshalb sie die Bar nach zwei Minuten verließen. Die beiden jungen Männer schilderten zudem, dass ihnen ein Lokalgast gefolgt sei und sie mit einer Eisenstange bedroht habe - woraufhin sie die Polizei verständigten und eine Aussage machten. Beide Zeugen beantragten eine gesonderte Vernehmung aus Angst vor Repressalien, dem Antrag wurde stattgegeben.

Rechte Szene sollte sich wohlfühlen

"Er hat sein Lokal mit dem Vorsatz eröffnet, dort soll sich die rechte Szene wohlfühlen", erklärte Staatsanwalt Marcus Neher in seinem Schlussplädoyer. Die Einweihungsfeier der Bar im Jahr 2012 soll der Angeklagte am 20. April, dem Geburtstag von Adolf Hitler, abgehalten haben. Zudem sei das Lokal mit zahlreichen Anspielungen auf den Arierkult und den Nationalsozialismus dekoriert gewesen. Die Aufschrift "Walhalla" sei zu sehen gewesen und zwei Triskelen - "dieses Symbol hat im Nationalsozialismus als Synonym für das Hakenkreuz gegolten. Es wimmelte nur so von Synonymen für das Hakenkreuz", erklärte Neher. Bei der Hausdurchsuchung in Wohnung des Betreibers wurden alleine vier Porträts Adolf Hitlers, Verbandsabzeichen der Waffen-SS und Weinflaschen mit dem Konterfei Hitlers gefunden.

Ein damals 13-jähriger Gast des Lokals sagte in seiner polizeilichen Einvernahme aus, ehemalige Mitglieder der Waffen-SS hätten dort Geschichten von früher erzählt, viele Rechtsextreme hätten dort verkehrt, und manchmal hätten die Leute "Sieg Heil" gerufen. Er selbst bezeichnete sich als einen "Rechten, der lieber redet", weshalb er dem Lokal den Rücken kehrte.

Staatsanwalt Neher plädierte an die Geschworenen, sich aus generalpräventiven Gründen nicht mit einer bedingten Haftstrafe zu begnügen: "Man muss der Bevölkerung und Gleichgesinnten zeigen, dass für derartige rechtsradikale Umtriebe in Österreich kein Platz ist."

Ermittler bedroht

Neben der Wiederbetätigung wirft die Staatsanwaltschaft dem 33-Jahrigen auch versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt vor, weil er am 21. September 2012 am Rande seiner Geburtstagsfeier einen Ermittler des Verfassungsschutzes bedroht haben soll. "Ich muss dir mal was antun. Mein Cousin ist eh bei der Feuerwehr, der weiß, wo du wohnst", habe der Mann gesagt, so der Verfassungsschützer im Zeugenstand. Der Beamte habe daraufhin das Gespräch abgebrochen und die Aussage sofort notiert. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf.

In rechter Szene nicht unbekannt

Der Angeklagte ist in der rechten Szene kein Unbekannter: Schon vor zehn Jahren kam es in seiner Wohnung zu einer Hausdurchsuchung. Im Jahr 2010 fiel er als Organisator eines Konzerts der als rechtsradikal eingestuften Hooligan-Band Kategorie C auf. Wie DER STANDARD berichtete, konnte der Auftritt der deutschen Band verhindert werden, die Vermieter der Wallerseehalle in Henndorf kündigten den Mietvertrag.

Pikantes Detail: Der in U-Haft befindliche Stolperstein-Schmierer belastete den Lokalbetreiber in seiner Aussage. Den Schriftzug "NS statt US", den er in ganz Salzburg auf Radkästen, Hausmauern und Stromzähler gesprüht hatte, habe er aus Liedern, die in der Bar gespielt wurden, sagte der geständige U-Häftling, der zudem der Cousin des Angeklagten ist.

In seiner letzten Stellungnahme erklärte der Angeklagte: "Die Musik im Lokal abzuspielen war ein Fehler, das sehe ich ein." Doch er gab zu denken, dass er nie jemanden verletzt habe oder zur Gewalt aufrufen würde. Er verstehe nicht, warum die zwei Zeugen behaupten, eine Hakenkreuzfahne gesehen zu haben. "Mehrere Menschen haben ein persönliches Problem mit rechts Denkenden."

Die Geschworenen verurteilten den Angeklagten zu 24 Monaten bedingter Haft. Das Faktum des Hakenkreuzes ist dabei entfallen. Der angeklagte Widerstand gegen die Staatsgewalt wurde als Nötigung verurteilt. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stefanie Ruep, derStandard.at, 20.3.2014)