Nun hat sich auch der österreichische Regulator zum neuen TKG geäußert, in einer Aussendung heißt es: "Das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), das per
20. August 2003 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass die
Regulierungsbehörden gemäß § 128 TKG 2003 öffentliche
Konsultationsverfahren zum Entwurf von Verordnungen, Bescheiden und
sonstigen Vollziehungshandlungen durchführen. Voraussetzung für eine
Konsultation ist, dass von den zu konsultierenden Maßnahmen
beträchtliche Auswirkungen auf die jeweiligen Märkte erwartet werden.
Stellungnahmen unbürokratisch via E-Mail bei der RTR einbringen
Alle Interessierten können sich nun innerhalb einer bestimmten
Frist in den Entscheidungsprozess einbringen. Die RTR-GmbH bietet in
diesem Zusammenhang die Möglichkeit an, Stellungnahmen völlig
unbürokratisch per Mail (Mail-Adresse: konsultationen@rtr.at)
einzubringen oder schriftlich an die RTR-GmbH (1060 Wien, Mariahilfer
Straße 77-79) zu übermitteln.
Zusätzlich zu diesem Service werden interessierte Parteien, die
sich auf der Homepage der RTR-GmbH subskribieren, künftig per Email
über den Start aller Konsultationen nach § 128 TKG 2003 informiert.
Vier Verordnungsentwürfe in Vorbereitung
Derzeit sind bei der RTR-GmbH drei Verordnungsentwürfe, und zwar
die Definition von relevanten Märkten im Telekombereich und zwei die
Nummerierung betreffend, in Vorbereitung, bei der
Kommunikationsbehörde Austria ist der Verordnungsentwurf zur
Definition der Märkte für Rundfunk-Übertragungsdienste in Arbeit. In
den nächsten Tagen werden zu allen vier Entwürfen die entsprechenden
Konsultationen veröffentlicht.
Die RTR-GmbH hat bereits in der Vergangenheit Konsultationen,
allerdings auf freiwilliger Basis, zu rundfunk- und
telekom-relevanten Fragestellungen durchgeführt und auf ihrer Website
veröffentlicht".(red)