Wien - Laut Wiener Schulgesetz muss an Pflichtschulen, an denen die Mehrheit der Schüler christlichen Religionsgemeinschaften angehört, in allen Klassen ein Kreuz aufgehängt werden. Bisher war allerdings unklar, wer in der Schule als Christ zählt. Als Folge eines Streits um das Kreuz an einer Wiener Volksschule hat das Unterrichtsministerium nun eine Art Anleitung vorgelegt, berichtet die "Presse".
"Verwaltungstechnisch einfach"
Der Wiener Stadtschulrat hatte wegen des Falls einer Volksschule, in der eine Mutter die Abhängung von Kreuzen wegen religiöser Bevormundung erwirkt hatte, beim Unterrichtsministerium angefragt, welche Schüler nun eigentlich als Christen gelten. Um diese Frage "verwaltungstechnisch einfach" zu eruieren, soll laut Ministerium nicht die Zahl der Schüler eindeutig christlichen Glaubens addiert werden. Stattdessen sollen von der Gesamtschülerzahl Juden, Muslime, Buddhisten, Hindus, Alt-Aleviten und Schüler ohne Bekenntnis abgezogen werden.
Die Begründung: "Christlich ist ein Überbegriff, für den es keine gesetzliche Definition gibt." Nur die jeweilige Religionsgemeinschaft könne über die Zuordnung zum christlichen Kreis entscheiden.
"Symbol der abendländischen Geschichte"
In der im Gesetz nicht eindeutig geregelten Frage, ob auch an Schulen mit weniger als 50 Prozent christlicher Schüler Kreuze angebracht werden dürfen, spielt das Ministerium den Ball an die Schulen weiter. Auch in diesem Fall "dürfen" Kreuze angebracht werden, weil es sich laut Verfassungsgerichtshof nicht nur um ein religiöses, sondern auch um ein "Symbol der abendländischen Geschichte" handle. "Die Schule kann diese Entscheidung im eigenen Bereich treffen." Das wurde schon bisher so gehandhabt, diese Praxis wird allerdings unter anderem von der laizistischen Initiative "Religion ist Privatsache" als rechtswidrig eingestuft. (APA, 21.3.2014)