Was spricht dagegen, sich an einem milden Februar- oder Dezembertag in der Wiener City in einem Schanigarten in die Sonne zu setzen? Nichts, bloß: Das Gesetz erlaubt es Wirten nur zwischen 1. März und 30. November, ihre Gastgärten zu öffnen. Wiener Grüne, Schwarze und Blaue würden das gerne ändern, laufen mit ihrem Vorstoß bei der SPÖ aber gegen eine Wand.

Dabei spricht die Wetterstatistik ganz klar für eine flexiblere Gastgartenregelung: Der letzte Winter war beispielsweise der zweitmildeste in 247 Jahren Messgeschichte. Um Weihnachten wurde in Österreich noch einmal fast die 20-Grad-Marke erreicht. Biergärten hätten da bestimmt mehr Menschen angelockt als so mancher Punschstand. Doch im Büro der Finanzstadträtin Renate Brauner (SP) winkt man ab: Die Novelle sei ja erst im Herbst 2012 geändert worden. Das brachte damals eine Saisonverlängerung um heiße zwei Novemberwochen.

Dieses Festhalten an einem fixen Auf- und Zusperrdatum ist ein klarer Fall von Überregulierung. Andere Themen in dem Zusammenhang werden aber ignoriert: Dem Sprießen von energiefressenden Heizpilzen in den Gastgärten, die an kühlen Tagen oft zu Rauchertreffs mutieren, wird etwa tatenlos zugesehen. Diese Diskussion muss so oder so geführt werden. Denn dass es der unwirtlichen Tage auch zwischen März und November genug gibt, braucht man derzeit wohl nicht hinzuzufügen. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 24.3.2014)