Wien - Die Entwarnung erfolgte Sonntagnacht: "Zwei Polizeibeamte kamen in der Familienschubhaft Zinnergasse zu Frau B. und teilten ihr mit, dass sie ruhig schlafen könne:. Die Rückschiebung nach Polen werde Montagfrüh nicht stattfinden", schildert Andrea Eraslan-Weninger, Leiterin des Wiener Integrationshauses.

Somit wurden Milana (31), Melinda (7), Bekham (6) und Amhad B. (2), nicht, wie am Sonntag noch geplant, Montag um vier Uhr morgens ins Flugzeug gesetzt, um laut der EU-weiten Dublin-Verordnung aus Österreich weggebracht zu werden: Ohne Ehemann und Vater Alimkhan (38), der unter schwerem Psychopharmakaeinfluss auf der Psychiatrie im Wiener Otto-Wagner-Spital lag - und immer noch liegt -, aber angeblich trotzdem sein schriftliches Einverständnis zur Familientrennung gegeben haben sollte.

Falschbehauptung

Doch das hatte er offenbar gar nicht: Wie die Falschbehauptung zustande gekommen war, sei unklar, sagt Eraslan-Weninger. Offenbar sei sie von einem Berater in die Welt gesetzt worden. Das Missverständnis aufzuklären, sei in den Stunden vor der Entscheidung, auf die Teilrückschiebung der aus Dagestan stammenden tschetschenischen Familie fürs Erste zu verzichten, das zentrale Bemühen gewesen.

Laut dem Generalsekretär von Amnesty in Österreich, Heinz Patzelt, wurde über den Rückschiebe-Stopp im Kabinett von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) direkt entschieden. Es sei dort klargeworden, "dass es in diesem humanitären Sonderfall Regeln gibt, an die Österreich sich halten muss", sagt Patzelt: Eine Familientrennung wäre ein menschenrechtlicher Skandal gewesen.

Eintrittsrecht

Die heimischen Behörden, so Patzelt, seien nunmehr aufgerufen, das Asylverfahren Familie B.'s von Polen zu übernehmen: "Die Republik hat dafür jederzeit ein Eintrittsrecht".  Im Innenministerium gibt es "zu Einzelfällen keinen Kommentar".

Begonnen hatte das Hin und Her um die Rückschiebung Familie B.'s schon vor einer Woche. Vergangenen Dienstag, den 18. März, war es am Flughafen Wien-Schwechat deshalb zu dramatischen Szenen gekommen. Polizisten zerrten die sich wehrende Milana B. (31), ihre Tochter Malvina (7)und ihre Söhne Bekham (6) und Amhad (2)  in den Wagen, der sie zur Gangway jenes Fliegers brachte, welcher sie nach Polen zurückbringen sollten.

Gewalt und Drohungen

Dort klammerte sich die 31-Jährige, der erzählt worden war, ihr Mann Alimkhan werde mit nach Polen fliegen, an der Fahrzeugtür fest. Mit Gewalt und Drohungen wurde sie trotzdem ins Flugzeug bugsiert – ebenso die schreienden Kinder. Erst im Flieger fanden Milana B.'s laute Proteste Gehör: Der Pilot weigerte sich, sie und die Kinder mitzunehmen. Ehemann Alimkhan B. war gar nicht am Flughafen gewesen.

Tags davor war der Mann blutüberströmt in Handschellen aus den Wohnräumen der Familie im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen abtransportiert worden: Er hatte sich selbst verletzt, nachdem Polizisten mit dem Dublin-Rückschiebebeschluss aufgetaucht waren. Zum insgesamt dritten Mal: Zweimal war die Familie bereits gezwungen, nach Polen zurückzukehren. Aus Angst vor Weiterschiebung nach Russland kam sie immer wieder nach Österreich zurück.

Gefahr in Russland

Diese Furcht erscheint nicht unbegründet: Ein in Polen gestellter Asylantrag Alimkhan B.'s wurde negativ beschieden worden. Es droht ihm eine Zwangsrückkehr nach Russland, wo er laut Eraslan-Weninger gefährdet ist: Dass er im zweiten Tschetschenienkrieg in seinem Haus politischen Flüchtlingen Zuflucht gewährt habe, sei in Russland keineswegs vergessen. (Irene Brickner, derStandard.at, 24.3.2014)