Wien - Von Josef Pröll vollmundig angekündigt, von Maria Fekter mit stolzer Brust umgesetzte: Nach der Notverstaatlichung der Hypo Ende 2009 waren Obergrenzen für Haftungen ganz oben auf der Agenda. Und wurden auch im innerösterreichischen Stabilitätspakt niedergeschrieben. Was - wieder einmal - fehlte, war eine klare Regelung. Die Länder konnten mehr oder weniger selbst entscheiden, wie sie Limits festlegen, die Gemeinden nahmen sich weitgehend aus der Reform heraus.
Während der Bund seine Grenze mit 193 Milliarden Euro und auch klare gesetzliche Definitionen nach Haftungsart und Berechnungsmethode festlegte, gingen es die Länder recht locker an. Einerseits wird der Plafond unterschiedlich definiert: Einmal ist er von Einnahmen abhängig, das andere Mal als fixe Größe bestimmt. Was weit schwerer wiegt: Die besonders kritischen Haftungen für Banken werden in vielen Fällen nicht bei der Bemessung der Obergrenzen einbezogen. Ausnahmen sind Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. Das führt zur paradoxen Situation, dass die Haftungsgrenze Kärnten bei 200 Millionen Euro liegt. Da die Hypo-Ausfallsbürgschaft mit einem Volumen von 13 Milliarden Euro nicht mitgezählt wird, hält das Bundesland das Limit formal ein.
Doch damit nicht genug: Einige Länder haben Risikogewichtungen vorgenommen. Das hat den Vorteil, dass gewisse Haftungen als risikolos eingeordnet werden können und bei der Ermittlung der Limits nicht berücksichtigt werden. Das hat beispielsweise im Falle Niederösterreichs den angenehmen Effekt, dass 4,5 Milliarden Haftungen für verkaufte Wohnbaudarlehen, also risikolos und somit irrelevant für die Obergrenze eingestuft werden. In Summe kommt das Land auf zwölf Mrd. Haftungen. Die Latte von 3,9 Milliarden wird aber dennoch nicht gerissen, weil verschiedene Haftungen gar nicht oder wegen niedrigen Risikos nur teilweise gerechnet werden.
Für alle Bundesländer zusammengerechnet kommt man auf Haftungen von 22 Milliarden Euro. Die Realität sieht anders aus: Das Risiko lag 2011 laut Staatsschuldenausschuss - neuere Untersuchungen liegen nicht vor - bei 70 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 52 Milliarden Euro auf Banken - die wie erwähnt großteils nicht einfließen. Oberösterreich gibt seine Haftungen mit gut neun Milliarden an.
Finanzminister Michael Spindelegger plant nun einen neuen Anlauf. Gleich mitverpackt in die Reform sollen zwei andere Dauerbrenner werden, bei denen sich der Bund bisher die Zähne an den Ländern ausgebissen hat: Spekulationsverbot und einheitliche Rechnungslegung. Die Themen wurden nach dem Auffliegen des Salzburger Finanzskandals modern. Nennenswerte Reformergebnisse gibt es nicht. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 25.3.2014)