Ohne ihren Mann hätten Frau B. und ihre drei Kinder vom Familienanhaltezentrum Zinnergasse (Bild) nach Polen abgeschoben werden sollen. Die Aktion wurde gestoppt.

Foto: Robert Newald

Wien - Für Familie B. markierte die Entscheidung des Innenministeriums das Ende einer Woche großer Angst: Die fünf aus Dagestan stammenden Tschetschenen - Vater Alimkhan (38), Mutter Milana (31) sowie die Kinder Melinda (7), Bekham (6) und Amhad (2) - können vorerst allesamt in Österreich bleiben, wurde Sonntagnacht direkt im Kabinett von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) beschlossen.

Der über Frau und Kinder in der Familienschubhaft in der Wiener Zinnergasse ausgesprochene Arrest wurde wieder aufgehoben. Diesem Schritt waren ein Bericht auf derStandard.at und Vorsprachen menschenrechtsbesorgter NGO-Vertreter vorangegangen. Davor hatte der Plan gelautet, Frau und Kinder allein per Flugzeug nach Polen zurückzubringen. Der nach Selbstverletzungen auf der Psychiatrie im Wiener Otto-Wagner-Spital liegende Mann sollte in Österreich behalten werden, bis sich sein gesundheitlicher Zustand verbessert hätte.

Erster Rückschiebeversuch am Dienstag

Ein erster getrennter Rückschiebeversuch hatte vergangenen Dienstag stattgefunden. Er wurde abgebrochen: Frau B. und die Kinder hatten sich mit Händen und Füßen gegen den Abtransport gewehrt, worauf der Pilot sich weigerte, sie mitzunehmen.

Der zweite, im Vorfeld gestoppte, ebenfalls getrennte Wegbringtermin wäre für Montagfrüh um vier Uhr angesetzt gewesen. Der Beschluss, Familie B. nach Polen zu expedieren, folgt den Regeln der EU-weit geltenden Dublin-III-Verordnung. Auf deren rechtlicher Grundlage mussten alle fünf schon zweimal aus Österreich nach Polen zurückkehren. Nun wurde Alimkhan B.s Asylantrag in Polen abgelehnt. Er fürchtet eine Abschiebung nach Russland, wo er als ehemaliger Quartiergeber für Rebellen im zweiten Tschetschenienkrieg Repressalien vorhersieht.

"Wichtiges Prinzip"

"Die Einheit der Familie ist ein wichtiges Prinzip im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht. Jeder Einzelfall wird dahingehend genau begutachtet", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Wie konnte es dann kommen, dass im Fall der B.s eine getrennte Rückführung am Tapet stand?

Weil dies "langjährig geübte Praxis" sei, meint Günther Ecker, Leiter des Vereins Menschenrechte Österreich (VMÖ), der im Auftrag des Innenministeriums Schubhaft- und Rückkehrberatung macht. Getrennt ab- oder rückgeschoben würden Familien, wenn Familienmitglieder "aus selbstverschuldeten Gründen an der Maßnahme nicht teilnehmen können" - sei es, weil sie "untergetaucht" seien oder sich "selbst verletzt hätten".

Freiwillige Rückkehr empfohlen

Laut Mitarbeitern des Integrationshauses hatte ein VMÖ-Mitarbeiter Familie B. bereits im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen eine freiwillige Rückkehr nach Polen empfohlen. Gegenüber Alimkhan B., der sich angesichts des neuerlichen Dublin-Rückschiebebescheids Gewalt angetan hatte, habe er diesen Rat wiederholt. Doch laut Psychiatern im Otto-Wagner-Spital sei der 38-Jährige nicht reisefähig: Als Milana B. vergangenen Dienstag samt Kindern zum Flughafen kam, habe sie ihren Ehemann entgegen Versprechungen von besagtem VMÖ-Mann nicht vorgefunden.

Seinem Mitarbeiter sei nichts vorzuwerfen, meint dazu VMÖ-Chef Ecker. Österreich sei ein Rechtsstaat, dessen Entscheidungen durchzuführen seien, auch wenn dies "der Befindlichkeit einer Familie widerspricht". Das sei aber nur eine von mehreren Rechtsmeinungen, heißt es dazu aus Ministeriumskreisen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 25.3.2014)