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Geht es nach der Regierung, bleibt das Amtsgeheimnis unter bestimmten Umständen weiterhin bestehen.

 

Foto: apa/JAEGER ROBERT

Vor den Nationalratswahlen hatte die Bundesregierung die Lockerung des Amtsgeheimnisses auf die nächste Legislaturperiode verschoben, mit der Begründung, weitere Expertisen in den Gesetzesentwurf einfließen lassen zu wollen. Nun hat Minister Josef Ostermayer die Gesetzesnovelle zur "Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Schaffung einer Informationsverpflichtung sowie eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen" in Begutachtung geschickt.

Zweidrittelmehrheit nötig

Noch vor dem Sommer erhofft sich die Regierung einen Beschluss im Nationalrat, vorausgesetzt, die Opposition liefert die Stimmen zur Zweidrittelmehrheit. FPÖ und das Team Stronach zeigten sich in einer ersten Reaktion durchaus angetan. Beide Klubs betonten, dass sie grundsätzlich hinter dem Ansinnen nach mehr Transparenz stünden. Dies tun auch die Neos, wollen sich vor einer Bewertung den Begutachtungsentwurf aber noch genau anschauen.

Grüne: Nicht beschlussreif

Auch die Grünen begrüßten prinzipiell Ostermayers Vorstoß. "Wenn es die Regierung mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses ernst meint, können wir sofort mit Parteienverhandlungen unter Einbindung der aktiven Zivilgesellschaft beginnen", sagte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Das Gesetz müsse allerdings präzise formuliert werden, "damit es nicht durch ständige Ausnahmen unterlaufen wird". In der derzeitigen Variante sei es jedoch nicht "beschlussreif".

Josef Barth, Vorstand des Forums Informationsfreiheit und Initator der Initiative Transparenzgesetz.at, sieht im Entwurf nach einer ersten Durchsicht "keinen Fortschritt, im Gegenteil". Das Kanzleramt habe "in den letzten 14 Monaten kaum einen der internationalen Mindeststandards in das Gesetz eingearbeitet, die Experten vorschlagen - und die nötig sind, damit das Amtsgeheimnis auch wirklich fällt".

Allgemeines Interesse

Grundsätzlich sollen laut Entwurf Informationen von "allgemeinem Interesse" für jedermann zugänglich werden. Angedacht ist eine im Internet abrufbare Datenbank, in der beispielsweise allgemeine Weisungen, Statistiken, Gutachten und Studien, die von den informationspflichtigen Organen erstellt oder in Auftrag gegeben wurden, veröffentlicht werden. Allerdings sieht das Gesetz auch viele Ausnahmen vor, aufgrund derer der Zugang zu den Informationen verwehrt werden kann. Etwa aus "zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen, zur Vorbereitung einer Entscheidung im wirtschaftlichen oder finanziellen Interesse" oder aufgrund der "überwiegend berechtigten Interesse von Dritten".

Steinhauser: "Sämtliche Ausnahmen möglich"

Steinhauser kritisiert, dass die Formulierungen "sehr allgemein" gehalten werden. Diese könnten Tür und Tor öffnen, "dass sämtliche Ausnahmen möglich werden". Steinhauser fordert im Gespräch mit derStandard.at eine präzise Formulierung der Ausnahmen, etwa im Bereich des persönlichen Datenschutzes. Diese Ansicht teilt auch Barth: "In diesen Entwurf wurden so viele Hintertüren eingebaut, um das eigene neue Gesetz im Fall des Falles problemlos komplett aushebeln zu können. In jedes neue Bundesgesetz, in jedes Landesgesetz könnte man neue Ausnahmen einarbeiten. Dem Erfindungsreichtum für Auskunftsverweigerungsgründe wären damit keine Grenzen mehr gesetzt."

Unterschiedliche Standards in Bundesländern

Auch Steinhauser befürchtet, dass es von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Standards kommen könnte. Der Bund definiere die Informationsfreiheit nur in der Grundsatzgesetzgebung, "den Rest dürfen die Länder selbst regeln". Steinhauser stößt sich etwa an der Formulierung, das „andere gleich wichtige Geheimhaltungsinteressen" auf Landesebene festgelegt werden können.  Laut Regierung sollen allerding lediglich begleitend notwendige Regelungen von den Ländern gestaltet werden können, die sich etwa aufgrund unterschiedlicher Verwaltungsabläufe ergeben.

Kein Ombudsstelle

Warum im Gesetzesentwurf nun doch keine eigene Ombudsstelle vorgesehen ist, welche etwa bei Informationsverweigerung angerufen werden kann, begründete Ostermayer mit dem Sparwillen der Regierung: "Wir wollen nicht gleichzeitig die Verwaltung aufblähen." Vorgesehen ist stattdessen, dass sich Bürger an den Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof wenden. Steinhauser sieht darin ebenfalls wie Barth einen erheblichen Mangel. Zum fehlenden Informationsfreiheitsbeauftragten sagt Barth: "Wenn man hier angesichts von Milliardenkosten in der Hypo-Causa gerade den einzigen Beamten Österreichs einsparen will, der die Interessen der Bürger auf Aufklärung schnell, effektiv und kostenlos durchsetzen könnte, spricht das für sich." (Katrin Burgstaller, 25.3.2014)