Wien - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sieht Konkretisierungsbedarf beim Entwurf zum "Informationsfreiheitsgesetz". Vor allem die Frage des Tempos von Veröffentlichungen sei ungelöst. Er stehe dem Entwurf "abwartend optimistisch" gegenüber, sagte VÖZ-Präsident Thomas Kralinger am Mittwoch.

Zu lange Zeitspanne

"Derzeit hat die Behörde bei Auskunftsbegehren von Journalisten zumindest acht Wochen Zeit, aus nirgends definierten besonderen Gründen kann diese Frist auch überschritten werden. Das ist eine viel zu lange Zeitspanne. In vielen Auskunftsfällen müsste die Behörde unverzüglich die Information erteilen können", forderte Kralinger in einer Aussendung. Ob die Kontrollfunktion der Medien durch den vorliegenden Entwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnisses gestärkt werde, hänge von der Umsetzung der geplanten Verfassungsregelung in den einfachen Gesetzen ab - "und dazu wurden leider keine Entwürfe vorgelegt", so Kralinger.

Kritik übte er auch daran, dass der Entwurf Gerichte und Behörden nicht explizit verpflichte, "mit gelinderen Mitteln als vollständiger Aktengeheimhaltung für den Schutz der Parteien zu sorgen". Zum Schutz von Beteiligten würde die Anonymisierung von gerichtlichen Entscheidungen reichen, meinte Kralinger. (APA, 26.3.2014)