Wien - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sieht Konkretisierungsbedarf beim Entwurf zum "Informationsfreiheitsgesetz". Vor allem die Frage des Tempos von Veröffentlichungen sei ungelöst. Er stehe dem Entwurf "abwartend optimistisch" gegenüber, sagte VÖZ-Präsident Thomas Kralinger am Mittwoch. Ähnlich sehen das die Neos, die einen wichtigen Schritt, aber noch viel Diskussionsbedarf orten.

Veröffentlichungsfrist "viel zu lang"

"Derzeit hat die Behörde bei Auskunftsbegehren von Journalisten zumindest acht Wochen Zeit, aus nirgends definierten besonderen Gründen kann diese Frist auch überschritten werden. Das ist eine viel zu lange Zeitspanne. In vielen Auskunftsfällen müsste die Behörde unverzüglich die Information erteilen können", forderte Kralinger in einer Aussendung. Ob die Kontrollfunktion der Medien durch den vorliegenden Entwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnisses gestärkt werde, hänge von der Umsetzung der geplanten Verfassungsregelung in den einfachen Gesetzen ab - "und dazu wurden leider keine Entwürfe vorgelegt", so Kralinger.

Anonymisierung gerichtlicher Entscheidungen

Kritik übte er auch daran, dass der Entwurf Gerichte und Behörden nicht explizit verpflichte, "mit gelinderen Mitteln als vollständiger Aktengeheimhaltung für den Schutz der Parteien zu sorgen". Zum Schutz von Beteiligten würde die Anonymisierung von gerichtlichen Entscheidungen reichen, meinte Kralinger.

Neos: "Wichtiger Schritt"

Einen "wichtigen Schritt in die richtige Richtung" sieht Neos-Justizsprecherin Beate Meinl-Reisinger. Sie kritisierte in einer Aussendung aber die Möglichkeit, in jedem Bundesland den Wirkungsbereich "nach Gutdünken einzuschränken", wodurch die Amtsverschwiegenheit "über die Hintertür da und dort doch" aufrechterhalten werden könne. Auch hinsichtlich der Ausnahmeregelungen gebe es noch viel Diskussionsbedarf. (APA, 26.3.2014)