Bild nicht mehr verfügbar.

Schleppereiprozess: Die Anwälte (zw. Reihe v. li. Gerhard Angeler und Stefan Traxler) fordern Mandanten-Enthaftung.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wiener Neustadt - Knalleffekt im Schleppereiprozess gegen acht Flüchtlinge, die meisten von ihnen aus dem Umfeld der Asylwerberproteste im vergangenen Jahr: "So wie derzeit die Faktenlage ist, kann ich die Hauptverhandlung nicht durchführen", verkündete am Mittwoch Richterin Petra Harbich - und vertagte das Verfahren nach Ende der Beschuldigteneinvernahmen auf unbestimmte Zeit; der letzte der acht Angeklagten wird heute, Donnerstag, aussagen.

Hürdenreicher Prozessstart

Die seit Prozessstart vergangene Woche stattgefundenen Befragungen der großteils aus Pakistan stammenden Männer hatten sich anklagetechnisch hürdenreich gestaltet: Die von der burgenländischen und Wiener Polizei zusammengetragenen Vorwürfe basierten großteils auf Telefonüberwachungen, die dem Gericht auf DVDs vorgespielt wurden. Doch vielfach waren die Sprechenden nicht identifizierbar. Auch kamen in den schriftlichen Abhörprotokollen Worte vor, die nicht gesagt worden waren - etwa der Ausdruck "schleppunwillig".

Heute, Donnerstag, wollen die Verteidiger Enthaftungsantrag für jene sechs Beschuldigten stellen, die seit Juli 2013 in U-Haft sitzen. Chancenreich sei das nur, wenn es Wohnraum für die Mittellosen gebe, sagt Anwalt Stefan Traxler. (bri, DER STANDARD, 27.3.2014)