Wien - An die Generation "18 plus" wurde im neuen Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz offenbar nicht gedacht. Denn mit Erreichen der Volljährigkeit endet ihr Anspruch auf Hilfe durch die Jugendwohlfahrt. So verlieren sie beispielsweise ihren Platz in einer betreuten Wohngruppe, selbst wenn sie noch in Ausbildung sind. Dieses Manko kritisiert die "Plattform Jugendwohlfahrt" zu der sich Diakonie, SOS Kinderdorf und der Dachverband Österreichischer Jugendwohlfahrtsvereinigungen zusammengeschlossen haben, stets. Bei den Grünen kam ihre Beschwerde an. Heute, Donnerstag, befasst sich das Parlament mit dem Initiativantrag von Grünen-Nationalrat Julian Schmid, das Gesetz zu ändern.

"Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im Bundesgesetz verankert haben", erklärt Schmid. Derzeit ist lediglich festgeschrieben, dass jungen Erwachsenen nach Erreichen ab 18 Jahren nur in dringenden Fällen Hilfen durch die Jugendwohlfahrt gewährt werden können.

Kritik an uneinheitlichem Vorgehen

Da dies eine Kann-Bestimmung ist, fehlt ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Die Verlängerung der Unterstützung hänge vom Ermessen des jeweiligen Bundeslands ab, so die Kritik der Plattform. Was bei Familienbeihilfen, Stipendien und Freifahrten für Studenten oder bei AMS-Programmen für junge Erwachsene weit über das Alter von 18 Jahren hinaus rechtlich und finanziell klar geregelt sei, sollte erst recht für benachteiligte junge Menschen möglich sein, argumentiert SOS-Kinderdorf.

Knackpunkt einer Gesetzesänderung wird die Finanzierbarkeit der Maßnahme sein. Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf, weiß von derzeit rund 1000 Ausnahmefällen, wo sich Jugendliche über 18 Jahren noch in einer betreuten Einrichtung befinden. Mit dem geforderten Rechtsanspruch würde diese Zahl auf 3500 steigen, was 50 bis 80 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich ausmachen würde. (ker, DER STANDARD, 27.3.2014)