Internetprovider können dazu gezwungen werden, den Zugriff ihrer Nutzer auf konkrete illegale Portale zu sperren.

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Der Internetprovider UPC Telekabel Wien kann dazu verpflichtet werden, den Zugang zu einer Urheberrechte verletzenden Website für seine Kunden zu sperren. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. In dem Rechtsstreit (C-314/12) geht es um Maßnahmen gegen illegalen Zugriff auf Filme im Internet.

Angemessenes Gleichgewicht

Eine solche Anordnung und ihre Umsetzung müssten allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen, stellten die EU-Richter fest. Konkret ließen die Münchner Firma Constantin Film und die Wiener Firma Wega dem Internetprovider UPC über eine einstweilige Verfügung untersagen, den eigenen Kunden Zugang zur Website kino.to zu gewähren.

Hintergrund

Hintergrund ist eine Musterklage des Vereins für Antipiraterie (VAP) gemeinsam mit heimischen Filmproduzenten gegen illegale Online-Filmangebote. Ausgangspunkt für den Streit war der preisgekrönte Film "Das weiße Band", der neben anderen rund 16.000 teilweise urheberrechtlich geschützten Filmen auf der Streamingseite kino.to präsentiert wurde. Da die Portalbetreiber nicht festgestellt werden können, hat der Verein UPC stellvertretend für alle heimischen Provider auf Unterlassung geklagt.

UPC: Nur Zugang zum Internet vermittelt

UPC machte dagegen geltend, sie stehe mit den Betreibern von kino.to in keinerlei Beziehung, vielmehr vermittle sie lediglich ihren Kunden Zugang zum Internet. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ersucht. kino.to hat mittlerweile den Betrieb eingestellt.

UPC nehme das Urteil zur Kenntnis, sagt Firmensprecher Siegfried Grobmann zum WebStandard. "Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung, Webseiten oder andere Internetinhalte zu sperren, bei den Gerichten und Gesetzgebern liegen sollte. Wir freuen uns jedoch, dass der Europäische Gerichtshof nun die Richtung vorgibt, in welcher Art und Weise solche Entscheidungen künftig getroffen werden sollen."

VAP: Unerlaubte Zugriffe verhindern oder erschweren

Der Verein für Antipiraterie begrüßte das Urteil naturgemäß. "Das Gericht hat festgestellt, dass unerlaubte Zugriffe auf geschützte Werke verhindert oder zumindest erschwert werden dürfen", erklärte VAP-Geschäftsführer Werner Müller, der auch Geschäftsführer der Film- und Musikindustriebranche in der Wirtschaftskammer ist. Er betont, dass "diese Möglichkeit nicht genutzt werden darf, um den Zugang zu Informationen zu erschweren". Es gehe bei Netzsperren lediglich um Urheberrechtsverletzungen, so Müller.

"Kann auch keine Schokolade stehlen"

Auch Wega-Geschäftsführer Veit Heiduschka wertet die Entscheidung positiv: "Wenn Filmemacher nicht darauf vertrauen können, dass ihr Werke auch im Netz Schutz finden, wird die Entwicklung von legalen Geschäftsmodellen untergraben." Er war als Mitproduzent von "Das weiße Band" an der Klage gegen UPC beteiligt. Für ihn handle es sich nicht um Zensur, da Film einen Wert habe: "Ich kann beim Billa ja auch nicht einfach ein Stück Schokolade mitgehen lassen, ohne zu bezahlen." Gleichzeitig betont er, dass er noch Entwicklungsspielraum bei den legalen Angeboten sehe.

ISPA: Verwerter haben Meinungsfreiheit im Internet niedergerungen

In einer Aussendung kritisierte der Verband der heimischen Internet-Anbieter (ISPA) das Urteil heftig. Aus dessen Sicht haben "die Verwertungsgesellschaften die Meinungsfreiheit im Internet niedergerungen, was als Rückschritt und große Gefahr für die weitere Entwicklung des Internets speziell in Österreich gesehen wird"" (sum/APA, 27.3.2014)