Die Europäische Kommission verklagt Österreich beim Europäischen Gerichtshof. Der Grund: Österreich habe es verabsäumt, seine innerstaatlichen Vorschriften mit der europäischen Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in Einklang zu bringen, heißt es in einer Aussendung der Kommission.

Konkret geht es um die Richtlinie 2004/49/EG, die einerseits zum Ziel hat, die Sicherheit der Eisenbahnen in der EU zu erhöhen und andererseits den Marktzugang für Eisenbahnverkehrsdienste zu verbessern. Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass in allen Mitgliedstaaten eine Sicherheitsbehörde sowie eine Stelle für die Untersuchung von Unfällen und Störungen eingerichtet wird und gemeinsame Grundsätze für das Management sowie die Regelung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit festgelegt werden.

Durch das Versäumnis, die Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, werde der Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen oder –genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu überprüfen, lautet die Begründung. Außerdem habe Österreich nicht dafür gesorgt, dass Unfälle und Störungen – besondere solche, die unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt hätten – durch die unabhängige Untersuchungsstelle ordnungsgemäß untersucht werden können. Dies könne sowohl zu einer Gefährdung von Bahngästen führen und behindere die Schaffung eines fairen Wettbewerbs. 

Mahnschreiben in Sachen Busverkehr

Ein weiteres Mahnschreiben erhält Österreich von der EU-Kommission bezüglich der Umsetzung der EU-Verordnung über Passagierrechte im Busverkehr. Österreich und Portugal hätten es verabsäumt, ein Sanktionensystem einzurichten, das sicherstelle, dass die Verordnung respektiert wird, kritisierte die EU-Kommission. Außerdem habe Österreich keine Durchsetzungsstelle bestimmt, die Passagierbeschwerden behandle, die Anwendung der Verordnung überwache und Strafmaßnahmen setze. Darüber hinaus habe Österreich noch keine Liste mit jenen Bus-Terminals mitgeteilt, wo behinderte Fahrgäste angemessene Hilfe erhalten würden.

Die Verordnung musste bis 1. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Kommission schickte nunmehr ein zweites Mahnschreiben an Österreich und Portugal. Beide Länder haben zwei Monate Zeit, der Aufforderung der EU-Kommission nachzukommen. Andernfalls kann die EU-Behörde auch in diesem Fall den Europäischen Gerichtshof anrufen. (red, derStandard.at, 28.3.2014)