Die Zeiten der guten alten (handgeschriebenen) Honorarnoten sind offensichtlich vorbei.

Illustration: Der Standard

Am Ende einer Beiratssitzung zur Verlagsförderung wird mir ein Informationsblatt ausgehändigt. Beiratshonorare per E-Rechnung: Ab dem 1. Jänner sind alle Vertragspartner von Bundesdienststellen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen verpflichtet. Auszahlungen auf Grundlage eingebrachter Papierrechnungen sind nicht mehr möglich. Die Einbringung von E-Rechnungen erfolgt über das Unternehmensserviceportal USP und erfordert eine einmalige Registrierung.

Diese Mitteilung trifft mich einigermaßen unvorbereitet. Zwar habe ich schon da und dort von dieser E-Rechnung gehört, aber: Ich gestehe, ich habe es ignoriert. Jetzt habe ich den Salat: Will ich mein Honorar, dann muss ich rein ins Portal. Vor allem: Ich brauche entweder eine Bürgercard oder eine Handysignatur, um die Registrierung zu bewältigen. Beides habe ich nicht und will ich auch gar nicht haben.

Ich bin ein Analogmensch und möchte mich nicht andauernd digitalisieren lassen. Ich zahle möglichst cash und möchte auch meine Honorare wie bisher kriegen.

Zurück im Büro rufe ich das Unternehmensserviceportal im Internet auf, verzweifle nach drei Minuten und rufe die Hotline an. Und siehe, sofort bin ich mit dem freundlichen Herrn K. verbunden. Herr K. versteht auch meinen Frust gleich und tröstet mich: Ich sei wahrlich nicht der Einzige, der danebensteht. Aber er, sagt Herr K., sei ja dazu da, mir zu hel- fen, und erklärt mir die Bürgercard.

Ich verstehe, dass die Bürgercard meine grüne Sozialversicherungskarte wäre, und erkläre Herrn K., dass ich kein Interesse habe, dass meine Gesundheitsdaten mit anderen Daten auf einer Karte verknüpft werden. Bleibt also nur die Handysignatur, und die muss ich mir bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einer Servicestelle des Bundes oder beim Magistrat abholen.

Tags darauf marschiere ich also zur Servicestelle am Ballhausplatz, und im Parterre des Bundespräsidenten werde ich von einer freundlichen Prekariatsstudentin empfangen, deren Laptop mich sofort als Problemfall identifiziert.

Es dauert einige Zeit, bis der Fehler behoben ist: Weil in meinem Pass ein zweiter Vorname steht, hat mich der Blechtrottel als Walter Johann gesucht. Ich muss ein Widerrufspasswort und ein Signaturpasswort angeben, und es brummt eine SMS auf meinem Handy. A-Trust schickt mir meinen "mobile phone signature activation code" (five minutes valid): vha6bk certificate for: Walter Johann Famler. Ich unterschreibe einen Zettel, erhalte einen "Antrag auf Ausstellung von A-Trust-Zertifikaten und Signaturvertrag" im DIN-A4-Format, worauf geschrieben steht: "Vertragspartner sind der Antragssteller (in Folge Signator genannt) und die A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH (in Folge A-Trust genannt). Der Zertifikatsinhalt wird nach den Angaben des Signators festgelegt. Der Signator bestätigt die Korrektheit und Vollständigkeit seiner Angaben per elektronischer Unterschrift und stimmt der elektronischen Verarbeitung und Speicherung seiner Daten durch A-Trust ausdrücklich zu. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der A-Trust für qualifizierte Zertifikate (https://www.a-trust.at/docs/agb) und das Merkblatt zu qualifizierten Zertifikaten der A-Trust (https://www.atrust.at/docs/merkblatt), inklusive der dort gelisteten weiterführenden Dokumente, bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Signaturvertrages und stehen dem Signator auf http:// www.a-trust.at zur Verfügung. Dies wird vom Signator ausdrücklich anerkannt. Dieser Signaturvertrag beginnt am Tag der Zertifikatsausstellung und ist befristet für die Gültigkeitsdauer der Zertifikate."

Was habe ich da unterschrieben?

Who the hell is A-Trust, und was habe ich da elektronisch unterschrieben? Herr K. hat mir zu einer 24-Stunden-Abstinenz zwischen Registrierung der Handy-Signatur und neuerlichem Einstieg ins USP geraten, die ich einhalte, aber trotzdem dann an der Anmeldung scheitere. Drei weitere Versuche mit telefonischer Anleitung durch Herrn K. gehen genauso daneben. Das liege, meint Herr K., wahrscheinlich an meinem Provider. Ob ich vielleicht Zugang zu einem anderen Gerät hätte?

Am späten Nachmittag probiere ich es dann also vom Laptop aus, und obwohl Herrn K.s Prognose negativ war ("Des funktioniert scho gor net!" ), schaffe ich die Registrierung und arbeite mich zur Funktion "Rechnungslegung" vor. Fenster für Fenster fülle ich Kästchen und Spalten mit Auftragsreferenz, Lieferantennummer, BIC und IBAN aus. Wie beim "Mensch-ärgere-Dich-nicht"-Spiel werde ich dabei immer wieder zurückgeworfen. Beim Mengenfeld kann ich zwischen Gramm oder Hektar, Kilo-, Mega- und Pentabyte wählen. Ich entscheide mich für eine Megatonne Beratungsleistung und sende meine Rechnung erfolgreich, wie mir umgehend bestätigt wird, ab.

Lieber Herr oder Frau Bund!

Ich aktiviere den Kontaktbutton und schreibe eine E-Mail: "Lieber Herr oder Frau Bund! Falls Sie tatsächlich existieren, hätte ich gerne einen persönlichen Rückruf. Da ich für eine österreichische Tageszeitung eine Geschichte über E-Rechnungen verfasse, hätte ich ein paar Fragen an Sie. Mit elektrischem Gruß, Walter Famler."

Schon am nächsten Tag erhalte ich eine Mail von der Sprecherin des Finanzministeriums: "Sehr geehrter Herr Famler! Sie haben an unsere E-Rechnung-Abteilung eine Medienanfrage gestellt - diese ist naturgemäß zu mir gekommen - als Ressortsprecherin. Wie darf ich Ihnen weiterhelfen? Gerne können Sie mir die Fragen schriftlich übermitteln, und wir beantworten diese dann rasch. Bitte auch um eine kurze Information hinsichtlich des Anlasses Ihrer Geschichte und für welches Medium Sie recherchieren. Anbei schon mal ein allgemeines Informationsblatt zur E-Rechnung. Beste Grüße D.K."

Ich rufe im Finanzministerium an und werde mit Frau Mag. K. verbunden. Die E-Rechnung, erklärt mir die Ressortsprecherin, werde, wie das auch der zuständige Sektionschef schon im Ö1-Morgenjournal erklärt hat, sehr gut angenommen. Von mir, antworte ich, leider nicht. Wir einigen uns darauf, dass ich meine Fragen schriftlich einreiche und diese an den Sektionschef weitergereicht werden, der sich Freitagnachmittag telefonisch bei mir meldet.

Ich erfahre von ihm, wann das entsprechende Gesetz beschlossen wurde und warum, aufgrund von Sparmaßnahmen nämlich und auf Wunsch der Wirtschaftskammer. Welche Abgeordneten im Parlament dem Gesetz zugestimmt hätten, wisse er jetzt auch nicht, und es sei auch ein ganzes Gesetzespaket gewesen. Das Sparpotenzial liege bei fünf bis sechs Millionen beim Bund und 16 bis 17 Millionen bei der Wirtschaft. Außerdem würde sich der Zahlungsverkehr enorm vereinfachen und beschleunigen - was ich für mich leider nicht bestätigen kann.

Belobigung in Aussicht

Es gebe, meint der Sektionschef, durchaus atypische Dienstleister, bei denen das Sparpotenzial auch nicht wirklich greife. Datenschutz sei grundsätzlich gewährleistet, die Firma A-Trust in Österreich der einzige Anbieter mit entsprechendem Know-how. Eigentümer von A-Trust seien die Wirtschaftskammer und diverse Banken. Wer weder Bürgercard noch Handysignatur verwenden wolle, könne die Rechnungslegung auch durch einen beauftragten Dienstleister, einen Steuerberater etwa, durchführen lassen.

Am Ende des Gespräches schlage ich vor, dass man Herrn K. für seine hervorragende Tätigkeit bei der heißlinigen Betreuung atypischer Dienstleister mit einem Orden auszeichnen sollte. Der Sektionschef stellt eine entsprechende Belobigung in Aussicht.

Samstagvormittag telefoniere ich mit einem Beiratskollegen und echauffiere mich noch einmal über die E-Rechnung. Auch ihm, bestätigt er, habe allein das Procedere um die Handy-Signatur mehr als zwei Stunden gekostet. Wir sollten uns das nicht gefallen lassen, sage ich. Ach, seufzt er, wogegen habe er sich nicht schon alles gewehrt im Leben - wenn er nur an die erfolglose Anti-Genmais-Kampagne denke! Living in oblivion - eine andere Perspektive gibt es nicht, meint er und wünscht mir ein schönes Wochenende. (Walter Famler, Album, DER STANDARD, 29./30.3.2014)