Reims - Ein 93-Jähriger ist in Frankreich zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er aus Wut über zurückgewiesene Zuneigung eine 82 Jahre alte Frau getötet hatte. Ein Gericht im nordostfranzösischen Reims sprach den als "Opi Marcel" bekannten Marcel G. am Freitag wegen "vorsätzlicher tödlicher Schläge" gegen die Frau schuldig.

Die Geschworenen hatten nach Angaben des vorsitzenden Richters aber Zweifel daran, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt eine Tötungsabsicht hatte. Während des Prozesses hatte der Mann, Frankreichs ältester Häftling, die Tat bestritten.

Die Leiche der 82-Jährigen war im Dezember 2011 auf ihrem Hof nahe des Dorfes Saint-Gilles westlich von Reims gefunden worden. Sie wies Spuren heftiger Schläge und Würgemale auf. Nach fünfmonatigen Ermittlungen wurde Marcel G., ein langjähriger Bekannter der verheirateten Frau, festgenommen und durch einen DNA-Test überführt. Seine Uhr mit Blutspuren war am Tatort gefunden worden.

"Die Wut explodieren lassen"

Der Mann gab bei Verhören an, sich von der verheirateten Frau gedemütigt gefühlt zu haben, in die er nach eigenem Bekunden "ein bisschen verliebt" war. Er sei dann in einer Nacht zu ihr gegangen, um sie zu bestrafen.

Monate vor der Tat war der Ehemann der 82-Jährigen in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Weil die Frau plötzlich alleine auf dem Hof war, lud sie Marcel G. ein, bei ihr zu leben, bis sie einen Hausmeister finden konnte. Nach drei Wochen soll sie G. aber wieder weggeschickt und ihm später mitgeteilt haben, dass sie ihn nie wieder sehen wolle.

"Ich wollte wissen, warum sie mich nicht sehen wollte", sagte der 93-Jährige vor Gericht. Er gab an, die Frau sei über einen Teppich gestolpert und gegen einen Schrank gefallen.

Die Staatsanwältin sagte, der Angeklagte habe "seine Wut explodieren lassen", als er zu der alten Frau gegangen sei. "Es gibt keinen Zweifel an seiner kriminellen Absicht." Der Angeklagte habe zudem keine Reue über die Tat und kein Mitleid mit der Frau gezeigt. Das Gericht blieb in seinem Urteil letztlich deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 18 Jahren Haft. (APA, 28.3.2014)