Bild nicht mehr verfügbar.

Japan umging das Walfangverbot bisher mit einem vermeintlichen Forschungsprojekt (Symbolfoto).

 

Foto: EPA/HO

Den Haag/Wien - Es sei eine "Riesengeschichte" und wichtiges Signal für das internationale Tierschutzrecht, meint Erwin Lengauer. So bewertet der Forscher in den Bereichen Bioethik und Tierrecht an der Universität Wien das aktuelle Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH), das Japan den Walfang in der Antarktis verbietet. Das UN-Gericht ordnete am Montag die sofortige Einstellung des umstrittenen japanischen Forschungsprogramms Jarpa II an. Begründet wurde die Entscheidung mit Zweifeln am wissenschaftlichen Nutzen des Programms.

Umweltschutzorganisationen hätten nun ein verbindliches Rechtsurteil in der Hand, auf das sie sich berufen können. Bisher hätten Versuche der Aktivisten, japanische Walfangschiffe zu stoppen, als Piraterie ausgelegt werden können, so Experte Lengauer.

Vermeintliche Forschungszwecke

Australien, das gemeinsam mit Neuseeland den Fall 2010 vor Gericht gebracht hatte, warf Japan vor, die Forschung als Vorwand zu benutzen und tatsächlich kommerziellen Walfang zu betreiben. Ein Moratorium der Internationalen Walfangkommission (IWC) aus dem Jahr 1986 untersagt diesen zwar, erlaubt aber Japan die Tötung einer bestimmten Anzahl der Meeressäuger pro Jahr zu Forschungszwecken. Schätzungen zufolge dürfte Japan seither insgesamt etwa 10.000 bis 15.000 Wale erlegt haben.

Der IGH kritisierte, dass im Rahmen von Jarpa II seit 2005 nur zwei von unabhängigen Experten begutachtete Fachartikel vorgelegt worden seien. In dieser Zeit seien aber 3.600 Zwergwale getötet worden - eine große Anzahl, die Japan wissenschaftlich nicht ausreichend begründet habe. Für aussagekräftige Ergebnisse hätten außerdem ebenfalls Finn- und Buckelwale getötet und untersucht werden müssen. Es habe auch keinerlei Bemühungen gegeben, Daten anhand lebender Tiere zu erheben, so der IGH.

"Massive Schwierigkeiten"

Laut Einschätzung des Tierrechtsexperten Lengauer sei der Entscheid für Japan ein "schwerer rechtlicher Dämpfer". Das Land könne versuchen, ein neues Forschungsprojekt als Deckmantel durchzusetzen, werde aber mit "massiven Schwierigkeiten" konfrontiert werden. Das Urteil des UN-Gerichts ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Japan hatte vorab schon angekündigt, sich dem Spruch der Richter beugen zu wollen.

Tierschutzorganisationen bejubeln das Jagdverbot in der Antarktis. Die Entscheidung des IGH bedeute aber nicht das Ende jeden Walfangs, schreibt die britische Tageszeitung "The Guardian" am Montag. Japan könne vielleicht nicht mehr im Südpolarmeer, aber weiterhin im Nordpazifik jagen. Island und Norwegen erkennen das Moratorium der Internationalen Walfangkommission (IWC) nach wie vor nicht an und betreiben seit jeher in Berufung auf ihre Traditionen kommerziellen Walfang. (Christa Minkin, derStandard.at, 1.4.2014)