Künstlerrekord für Maria Lassnig: Im November 2007 wechselte im Auktionshaus Kinsky das Gemälde "Mit einem Tiger schlafen" (1975) für 280.000 Euro (Kaufpreis inkl. Aufgeld, exkl. Folgerecht) den Besitzer.

Auf Basis des netto Meistbotes (230.000) Euro fielen - zulasten des Käufers und zugunsten Lassnigs - 6800 Euro an Folgerechtsgebühren an.

Foto: IM KINSKY

Gern zitieren Befürworter des sogenannten Folgerechts den Mythos von Künstlern, die am Existenzminimum vorbeischrammen, während andere mit ihren Arbeiten das große Geld machen. Um wettbewerbsverzerrende nationale Bestimmungen zu vereinheitlichen, wurde eine EU-weite Harmonisierung beschlossen. Mit Ausnahme der Schweiz, wo die Einführung abgelehnt wurde, sind seither Künstler und deren Nachfahren in Europa am Verkauf von Kunstwerken beteiligt.

In Österreich erfolgte die Einführung der Folgerechtsabgabe in zwei Etappen: 2006 für lebende Künstler und 2012 in erweiterter Form, die den Erben bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers "Tantiemen" beschert.

Die Höhe dieser Folgerechtsabgabe orientiert sich am Nettokaufpreis (exkl. Mwst. oder Aufgeld) ab 2500 Euro: gestaffelt ab vier Prozent von den ersten 50.000 Euro, höchstens 12.500 Euro je Kunstwerk und Besitzerwechsel. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Erst- (Galerien, Ateliers) und Privatverkäufe (von Sammler zu Sammler).

Käme die Sammlung Essl und damit 4900 Kunstwerke (rund 7000 Einzelposten) über den Kunsthandel auf den Markt, würden davon folglich alle europäischen Künstler oder deren Rechtsnachfolger anteilsmäßig profitieren.

Insgesamt sind in der Sammlung 673 Künstler aus 45 Ländern weltweit vertreten, darunter 246 österreichische Kunstschaffende, wobei der Schätzwert bei einem knappen Drittel dieser Kunstwerke unter dem Schwellenwert (2500 Euro) liegen dürfte. Schätzungen zufolge könnten aus etwa 4000 Besitzerwechseln auch Folgerechtsgebühren anfallen. Zu den großen Profiteuren würden neben international gefragten Kalibern (u. a. Gerhard Richter, Georg Baselitz, Anselm Kiefer) besonders jene nationalen Granden gehören, von denen man umfangreiche Bestände besitzt: Max Weiler (circa 40 Werke) Maria Lassnig (circa 60) sowie Arnulf Rainer und Hermann Nitsch (je rund 200).

Und falls die Sammlung Essl von der Republik angekauft würde? Nun, bei diesem Deal fielen alle europäischen und damit auch österreichischen Künstler und deren Nachfahren um diese Folgerechtsgebühr um.

Denn, wie Ernst Ploil, Rechtsanwalt und Teilhaber des Auktionshauses "im Kinsky" auf STANDARD-Anfrage bestätigt: Juristisch handelt es sich dabei nicht um den Handel mit Kunst, sondern um einen Privatverkauf von Essls Stiftung an die Republik. (Olga Kronsteiner, DER STANDARD, 2.4.2014)