Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) sieht sich in einer Aussendung durch das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer "kritischen Haltung" gegenüber der Richtlinie bestätigt. "Auch bei der Verbrechensbekämpfung muss der Schutz der Grundrechte und der Datenschutz gewährleistet sein", meinte sie am Dienstag. Für Bures ist eine Rücknahme der Gesetze in Österreich "gut vorstellbar".

Die EU-Kommission will die Folgen der Aufhebung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zunächst analysieren. Es gehe auch um eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Entscheidung des EuGH, erklärte am Dienstag ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Konkrete Antworten könnten derzeit keine gegeben werden.

Innen-, Justizministerium: "Abwarten"

Innen- und Justizministerium wollen nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erst einmal abwarten, zu welchem Schluss der österreichische Verfassungsgerichtshof kommt. "Urteile sind selbstverständlich zu akzeptieren", stellte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Dienstag gegenüber der APA allerdings klar, "das ist überhaupt keine Frage".

Mikl-Leitner hielt jedoch ebenso fest, dass die auch im Sicherheitspolizeigesetz verankerte Maßnahme in Österreich bereits von der Exekutive angewandt wird: "Klar ist, dass die polizeiliche Arbeit ohne Vorratsdatenspeicherung nicht einfacher wird."

"Weiterhin unverändert in Geltung"

"Österreich hat die Richtlinie sehr maßhaltend umgesetzt, sodass die Kritikpunkte des EuGH an der EU-Richtlinie nicht auch gleichzeitig die österreichische Umsetzung betreffen", hieß es wiederum in einer Stellungnahme des Justizministeriums. In Österreich blieben die gesetzlichen Regelungen bis zu einem Entscheid des VfGH "weiterhin unverändert in Geltung". Die Aufhebung der Richtlinie habe keine Auswirkungen auf laufende Verfahren.

EU-Kommission: "Verhältnismäßigkeit"

Die Kommission wolle das Urteil auch nicht interpretieren. Es müsse nun genau ausgewertet werden. Aber, "natürlich bleiben wir dem Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus verpflichtet". Es gehe aber um die Verhältnismäßigkeit und Ausgewogenheit zwischen der Notwendigkeit der Sicherheit für die europäischen Bürger einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, die "voll garantiert und respektiert" werden müsse, sagte der Sprecher.

Grüne: Antrag auf Abschaffung

Der grüne Nationalratsabgeordnete Steinhauser kündigte an, bei der nächsten Plenarsitzung einen Antrag auf Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Er freute sich über einen "sensationellen Sieg für 11.139 BürgerInnen".

Denn er hat mit der Bürgerinitiative AK-Vorrat die Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestartet, die gemeinsam mit anderen Anträgen Anlass für die Befassung des EuGH war. 

AK-Vorrat und ISPA

Die AK-Vorrat selbst sprach von einem "historischen Urteil". "Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben aus dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben", hieß es in einer Aussendung. Auf Basis des EuGH-Urteils hofft auch die AK-Vorrat auf eine baldige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich.

Auch die ISPA, Dachverband der Internetwirtschaft, freut sich: "Wir betrachten das Urteil als Meilenstein in der EU-Rechtsprechung und sind zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof umgehend handeln wird", so ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert.

FPÖ, Neos, Team Stronach erfreut

Der FPÖ-Telekomsprecher Gerhard Deimek spricht von einem "bedeutenden Sieg der Grundrechte". Dass es den EuGH brauche, um die Bundesregierung zum Handeln zu zwingen, nennt Deimek eine "schallende Ohrfeige gegen Werner Faymanns Kabinett."

Laut Team Stronach-Klubobfrau Kathrin Nachbaur müsse die EU nun einsehen, "dass Grundrechte höher zu bewerten sind, als die beinahe schon neurotische Überwachungssucht. Der gläserne Mensch ohne Wenn und Aber, den die EU allen Bürgern aufgezwungen hat, muss rasch aus dem nationalen Recht verschwinden", verlangt Nachbaur.

Auch die Neos äußern sich positiv über das Urteil, für Menschenrechtssprecher Niki Scherak war die Vorratsdatenspeicherung "mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung unvereinbar". Niko Alm, netzpolitischer Sprecher von NEOS, dazu: "All diese gravierenden Sicherheitsmängel hat die österreichische Regierung jahrelang einfach ignoriert! Es war scheinbar wichtiger, diese sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat zu speichern, um damit auch vergleichsweise harmlose Delikte zu verfolgen, wie Statistiken belegen."

Weidenholzer (SPÖ): Bestätigung für Ablehnung

Auch der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Joe Weidenholzer sieht sich laut einer Aussendung in seiner "ablehnenden Haltung zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt." Er wird künftig als Chefverhandler des EU-Parlaments die Änderungen der jetzt gekippten Richtlinie mitentscheiden. "Der EuGH trägt mit seinem Urteil den Sorgen der Bevölkerung Rechnung und erkennt, dass die Vorratsdatenspeicherung den Bürgern das Gefühl der ständigen Überwachung ihres Privatlebens gibt", so Weidenholzer. 

Pirker (ÖVP): "Terrorismusbekämpfung und Datenschutz unter einen Hut bringen"

ÖVP-EU-Abgeordneter Hubert Pirker erklärte, mit dem EuGH-Urteil werde endlich Klarheit geschaffen und der Datenschutz in Europa gestärkt. "Gleichzeitig müssen wir nun prüfen, in welchen Bereichen eine enger gefasste Datenspeicherung mit begrenzter Speicherdauer, Zweckbindung und Löschrechten möglich sein kann. Datenschutz und Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung sind unter einen Hut zu bringen. Auch der österreichische Gesetzgeber ist gefordert, zu prüfen, inwieweit Änderungen nötig sind".

Ehrenhauser: "Teilerfolg"

Der fraktionslose Mandatar Martin Ehrenhauser sprach von einem Teilerfolg bei der Verteidigung der EU-Grundrechte. Es sei ein Signal in die richtige Richtung. Es sei jetzt abzuwarten, wie Kommission und EU-Staaten reagieren. Zwar seien die Hürden für eine Neufassung der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil deutlich erhöht worden, doch würden die Daten-Begehrlichkeiten an vielen Regierungsstellen in der EU das kommende Parlament weiterhin beschäftigen.(red/APA, derStandard.at, 8.4.2014)