Nun ist es also quasi offiziell: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist pfui. Nachdem schon der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes im vergangenen Dezember die Regelung als nicht verhältnismäßig kritisiert hatte, liegt nun das schriftliche EuGH-Erkenntnis vor, das eine Unvereinbarkeit mit der Charta der Grundrechte feststellt. Die EU muss nun eine neue Fassung für die Speicherung von Telekomdaten ausarbeiten.

Überraschend ist die Deutlichkeit, mit der die Richter in Luxemburg die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Vorabspeicherung von Daten zerpflückt haben. Sie bestätigen den Verwurf von Datenschützern, dass die Regelung mehr Schaden als Nutzen bringt. Dass sämtliche Verbindungsdaten (Telefon, E-Mails, Internet) ohne konkreten Verdacht bis zu zwei Jahre aufgehoben werden sollten, verunsichere die Bevölkerung massiv.

In Österreich wird die Reparatur eher gemäßigt ausfallen, weil hier bei der Speicherdauer ohnehin nur das Mindestmaß von sechs Monaten gilt. Doch der EuGH kritisiert auch, dass die gespeicherten Daten immer öfter wegen Pimperldelikten abgefragt werden - was ausgerechnet Zahlen aus Österreich belegen. Heimische Polizeiermittler werden ihre Abfragepraxis deutlich zurückfahren müssen. Künftig dürfen sie wohl nur noch bei Verdacht auf schwere Verbrechen als Datenschnüffler aktiv werden - so wie ursprünglich geplant. Also: zurück an den Start. (Michael Simoner, DER STANDARD, 9.4.2014)