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T-Mobile hatte von seinen Kunden drei Euro extra für die Bezahlung per Zahlschein oder Onlinebanking verlangt

Foto: Reuters/Prouser

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Mobilfunkern untersagt werden kann, für die Zahlung per Onlinebanking oder Zahlschein ein zusätzliches Entgelt vom Kunden zu verlangen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte geklagt, dass T-Mobile seinen Kunden bei Bezahlung von Rechnungen per Zahlschein oder Telebanking eine Bearbeitungsgebühr aufbrummt.

Wer den Tarif Call Europe abonniert hatte und seine Rechnung nicht per Bankeinzug oder Kreditkarte zahlte, musste demnach etwa monatlich 3 Euro zusätzlich zahlen. T-Mobile vertrat die Meinung, dass das nationale Verbot hier nicht angewandt werden dürfe, da das Unternehmen kein Zahlungsdienstleister sei

EuGH bestätigt österreichische Instanzen

In den ersten zwei Instanzen entschieden österreichische Gerichte, dass T-Mobile diese Klausel nicht geltend machen dürfte, der Oberste Gerichtshof verwies den Fall an den EuGH weiter. Dieser hat nun klargestellt, dass eine EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten "ausdrücklich die Befugnis einräumt", Zusatzentgelte bei anderen Zahlungsoptionen zu untersagen. Dies schließe auch Mobilfunker ein.

Die Ausübung dieser Befugnis setze zwar voraus, dass die nationale Regelung insgesamt dieser Notwendigkeit Rechnung trage, "doch verfügen die EU-Staaten über einen weiten Ermessensspielraum bei ihrer Umsetzung. Es ist Sache des Obersten Gerichtshofs, zu prüfen, ob die österreichische Regelung diese Voraussetzung erfüllt".

Zeitliche Begrenzung abgelehnt

Eine zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils wurde abgelehnt, da T-Mobile dem EuGH "nicht dargetan hat, dass eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen" bestünde. Jetzt wird die Causa an den Obersten Gerichtshof zur Prüfung zurückverwiesen.

Entscheidet dieser gleich, will der VKI eine Sammelaktion starten, um die seit 1.11.2009 bezahlten Entgelte zurückzuholen: "Jahrelanger Rechtsbruch darf sich nicht lohnen", so VKI-Jurist Dr. Peter Kolba in einer Aussendung. "Die Unternehmer, die über Jahre hinweg gesetzwidrige Entgelte kassiert haben, müssen diese an ihre Kunden zurückgeben. Wir werden den Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen."

T-Mobile betont, die Extra-Entgelte seit 2010 nicht mehr einzuheben. Bevor man sich mit den Anliegen der Kunden beschäftigt, die zwischen 2009 und 2010 die drei Euro monatlich bezahlt hatten, möchte man das OGH-Urteil abwarten. (fsc/APA, derStandard.at, 9.4.2014)