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Ein Radfahrer sucht sich seine Lücke. (Die Autofahrer die ihre.)

Foto: apa/fohringer

V. war eine Autorität. Damals, im Favoritner Gemeindebau. V. war Kassier. Parteikassier. Das war sogar über dem Hausbesorger. Und der saß - für uns Kinder - nahe bei Gott.

V.s Auto hatte Außenlautsprecher. Drin war ein CB-Funkgerät. V., stand auf der Heckscheibe, war auch "Funkfreund" - für den Autofahrerclub. V. war zuständig. Prinzipiell. Immer. Auch für Verkehrssicherheit. V. griff durch. Und rückte mit Hammer und Sichel (okay: Zange) "den Dingern" zu Leibe. Die, sagte er, seien gefährlich. Könnten Schaden anrichten.

Wider die Abstandhalter

"Die Dinger" hatten die Bau-Bikes virusartig befallen: rote, ausklappbare Plastikkochlöffel. Sie sollten Autos auf Abstand halten. V. aber sah weiter: Die Dinger würden überholenden Autos den Lack zerkratzen. Nach zwei Wochen waren sie also wieder weg. Alle. In der Fahrschule lernte ich später: Beim Überholen eines Einspurigen hat der Mindestabstand 1,50 Meter zu betragen.

Wieso mir das heute einfällt? Unlängst prangte hier eine Anzeige. "Mit diesem Abstand fühle ich mich sicher". Im weiterführenden Link hieß es, Radler sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Pkws halten. Geil! Weil: Links habe ich ja noch 1,50 Meter Puffer! So fährt es sich sicher und entspannt. Außerdem werde ich nur ein- oder zweimal überholt. Pro Monat.

In Wirklichkeit definiert natürlich das V-Recht den Realabstand: Das rote Dings, das dem heiligen Blech des Funkfreundes so gefährlich nahekam, ragte etwa 30 Zentimeter nach links. Wenn überhaupt. (Thomas Rottenberg, DER STANDARD, 11.4.2014)