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Foto: APA/BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNERes

Seit der Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte am 1. Juli 2011 sind rund 1000 Tage vergangen. Dem Beispiel von Einwanderungsländern wie Kanada und Australien folgend, beabsichtigte der Gesetzgeber damit, eine an bestimmte Kriterien gebundene systemgesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten einzuführen. Erklärtes Ziel war es, den Wirtschaftsstandort durch gezielt gesteuerte Zuwanderung zu stärken. Nach dem Motto: Nicht-EU-Bürger sind willkommen, wenn sie qualifiziert, möglichst jung genug, arbeitserfahren sind sowie Deutsch bzw. Englisch sprechen.

Für Schlüsselkräfte

Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) dürfen sich hochqualifizierte Personen, Schlüsselkräfte, Fachkräfte in einem Mangelberuf befristet in Österreich niederlassen, um einer ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachzugehen. Die Feststellung erfolgt durch ein Punktesystem. Zuständig für die Durchführung der ausländerbeschäftigungsrechtlichen Prüfung ist die jeweilige regionale Geschäftsstelle des AMS. Erst bei Erreichung einer Mindestzahl von 50 bis 70 Punkten und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen wie Mindesteinkommen und ortsübliche Unterkunft darf die RWR-Karte erteilt werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Einerseits ist die Einstellung des Arbeitnehmers aus einem Nicht-EU-Land nicht mehr an einen Quotenplatz gebunden, vielmehr kann die Karte jederzeit erteilt werden, wenn der Antragsteller die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Gleichzeitig ist es für die zuständigen Behörden, die Arbeitgeber und für die Antragsteller selbst auf Basis der vorgegebenen Kriterien gut nachvollziehbar, ob der Antragsteller als hochqualifizierte Person in Betracht kommt.

Darüber hinaus haben Studienabsolventen aus Drittstaaten nun die Möglichkeit, nach Abschluss ihres Studiums in Österreich binnen der ersten sechs Monate nach Studienende einen Job zu suchen und die RWR-Karte zu beantragen. Somit gehen ihre an österreichischen Hochschulen erworbenen Fähigkeiten für Österreich nicht mehr verloren.

So weit, so gut. Nur: Der Hürdenlauf ist für die Antragsteller mit der Jobzusage nicht zu Ende. Sie müssen den Antrag nämlich bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland stellen und dabei bereits nachweisen, dass sie in Österreich Anspruch auf eine ortsübliche Unterkunft haben. Diese leitet den Antrag erst dann an die österreichischen Einwanderungsbehörden weiter. Diese wiederum übermitteln den Antrag zur Entscheidung an die zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle. Nach positiver Entscheidung des AMS prüfen die Niederlassungsbehörden die übrigen Voraussetzungen.

Von Behörde zu Behörde

Zwar sieht das Gesetz eine maximal achtwöchige Entscheidungsfrist vor: Es kommt allerdings während des Verfahrens öfters zu Kommunikationsproblemen zwischen den einzelnen Behörden, da es schwer nachzuvollziehen sein kann, wessen Handlung für die Erteilung noch fehlt. In der Folge werden Antragsteller von einer Behörde zur nächsten verwiesen.

Daraus resultierende Verfahrensdauern von bis zu vier Monaten bedeuten für die Arbeitgeber, dass der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nicht absehbar ist. Inzwischen müssen die Antragsteller für ihre Unterkunft in Österreich aufkommen, obwohl sie in den meisten Fällen die Entscheidung im Ausland abwarten müssen. Eine weitere Hürde stellt die vorgeschriebene Einkommensgrenze dar, die vor allem für Berufseinsteiger schwer zu erreichen ist. Für unter 30-Jährige beträgt das gesetzlich festgelegte Mindestbruttoentgelt 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2014: € 2265,- brutto/Monat) und für über 30-Jährige 60 Prozent davon (2014: € 2718,- brutto/Monat).

Fazit: Die RWR-Karte ist ein guter Start, um Österreich für qualifizierte Einwanderer attraktiver zu machen. Erforderlich ist aber die Verbesserung des bereits angestrebten One-Stop-Shop-Systems, um das Verfahren sowohl administrativ als auch zeitlich zu straffen.

Weiters sollte die Antragstellung ausnahmslos für alle direkt in Österreich möglich sein.

Ein derart vereinfachtes System ist nicht nur im Interesse der Antragsteller, sondern auch in dem der potenziellen Arbeitgeber und nicht zuletzt in jenem der österreichischen Behörden. (Osai Amiri, DER STANDARD, 12.4.2014)