Berlin - Auch Klein-Anleger in Deutschland können künftig ihr Glück mit hochriskanten Hedge Fonds versuchen. Mit ihrem modernisierten Investmentgesetz, das am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wurde, lässt die Bundesregierung erstmals auch in Deutschland diese Anlageart zu. Privatanleger seien zum eigenen Schutz auf Anlagen in Dachfonds beschränkt, da diese eine Anzahl von Fonds abdeckten und so das Risiko minderten. Die Anlage soll einen ausdrücklichen Warnhinweis vor einem möglichen Totalverlust erhalten.

Das deutsche Bundesfinanzministerium begründete den Schritt mit der deutlichen Nachfrage nach solchen Fonds am Markt. Die Novelle solle nun ein "Gleichgewicht" zwischen den Interessen des Marktes und dem Schutz der Anleger herstellen. Dies stelle auch hohe Anforderungen an die Gesellschaften und deren Manager. Die Hedge Fonds können als Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt werden.

Produktgestaltung soll "liberal" behandelt werden

Die Produktgestaltung solle grundsätzlich "liberal" behandelt, das Risiko von Hedge Fonds aber durch erhöhte Transparenz und verschärfte Aufsicht entscheidend gemindert werden. Die Novelle sieht eine großzügige Regelung sowohl bei so genannten Leerverkäufen (Verkauf von Aktien, die sich noch nicht in eigenem Besitz befinden - Spekulation auf sinkende Kurse) als auch bei der Kreditaufnahme und dem Einsatz von Derivaten zur Erzielung von Hebeleffekten vor.

Mit der Novelle wolle Deutschland mit Konkurrenten wie Großbritannien, der Schweiz oder Luxemburg gleichziehen und sich als Investmentstandort attraktiver machen, hieß es im Finanzministerium. Weltweit gibt es bis zu 6000 Hedge Fonds, aber nicht alle erfüllten die Anforderungen in Deutschland. Um dies erkennen zu können, sollen einheitliche und leicht verständliche Verkaufsprospekte erstellt werden.

EU-weit gültige Zulassung

Weiter sieht die Novelle vor, dass Investment- Verwaltungsgesellschaften erstmals grundsätzlich eine EU-weit gültige Zulassung erhalten und Zweigniederlassungen im europäischen Ausland eröffnen können. Das Anfangskapital von Kapitalanlagegesellschaften soll den Angaben zufolge von bisher 2,5 Millionen auf 730.000 Euro abgesenkt werden.

In- und ausländische Fonds würden künftig steuerlich gleich behandelt. Dadurch würden weitere Wettbewerbsnachteile beseitigt und auf die EU-Rechtssprechung eingegangen. Bei Termingeschäften würden Hedge Fonds und Hedge-Fonds-Zertifikate gleich behandelt. Die Versteuerung werde beim Anleger vorgenommen, welche Geschäfte mit dem Fonds getätigt werden, sei nicht ausschlaggebend, hieß es.

Kommendes Jahr in Kraft

Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass der Bundesrat keine nennenswerten Bedenken gegen die Novelle vorbringen wird. Zudem sehe es auch kein Konfliktpotenzial mit dem Haus von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne).

Die Hedge Fonds leihen sich Aktien in der Regel von Banken und Versicherungen gegen eine Gebühr. Sie verkaufen die Aktien. Durch das Angebot entsteht ein Kursdruck. Die Fonds kaufen nun die Aktien zum niedrigeren Kurs wieder an und geben sie an die Entleiher zurück.

Gegner wie das globalisierungskritische Netzwerk Attac meinen, Hedge Fonds stellten nicht nur ein hohes Risiko für die Anleger dar, sondern bedrohten auch die Stabilität der Finanzmärkte. Bei Leerverkäufen spekulieren die Fonds mit Fremdkapital, wodurch Kursschwankungen bewusst verstärkt oder Kursstürze provoziert würden.(APA/dpa)