Stadt kündigt
Die vorläufig letzte Wendung: Der Pächter Leopold Tischler erhält von den Eigentümern, den Klagenfurter Stadtwerken, nun für seinen Hauptbetrieb, das Strandbad-Restaurant, sowie den Kiosk am Campingplatz die Kündigung.
Wenige Tage zuvor hatte schon der Klagenfurter Stadtsenat für zwei weitere Tischler-Betriebe, den Pavillon am Lotusteich im Europapark und den Kiosk am Metnitzstrand, das Kündigungsverfahren eingeleitet.
Noch in der Vorwoche hatte Stadtwerke-Direktor Rudolf Peck eine Kündigung mitten in der Saison abgelehnt. Nun soll Gastronom Tischler die wichtigsten seiner Betriebe bis Ende September räumen. Danach soll ein neuer Pächter gesucht werden. Die Stadtwerke überlegen auch, den Betrieb selbst zu betreiben. Der Pachtvertrag wurde seinerzeit auf 15 Jahre abgeschlossen und würde regulär erst 2005 auslaufen.
Ob der Kündigungsgrund vor Gericht tatsächlich halten wird, ist fraglich. Als möglicher Kündigungsgrund könnte grobe Verletzung des Vertrauensverhältnisses angegeben werden. Ob die Stadtwerke damit durchkommen, wird sich zeigen, denn Leopold Tischler - er wollte zum gesamten Geschehen keinen Kommentar mehr abgeben - will die Kündigung gerichtlich anfechten.
Ob Tischler möglicherweise auch wegen fahrlässiger Gesundheitsgefährdung angeklagt wird, ist offen. Zumal laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Salmonellen-Infektion im Strandbad-Restaurant zwar ihren Ausgang genommen hatte und der dort servierte Fleischsalat nachweislich denselben Erregerstamm enthielt, der auch bei den erkrankten Gästen festgestellt worden war.
Wie jedoch die Erreger in die Küche gelangten, konnte bis jetzt noch nicht nachgewiesen werden. Die Bakterien könnten theoretisch auch von einem Badegast eingeschleppt und etwa über die Toilette verbreitet worden sein, wo sich dann auch Tischler-Mitarbeiter angesteckt haben könnten. Es könnte sich gleichfalls aber auch um nicht sachgemäße Zubereitung der Speisen in der Küche gehandelt haben.
Hygiene mangelhaft
Erschwerend für Tischler kommt hinzu, dass ein magistratsinterner Prüfbericht schwere Hygienemängel in der Küche festgestellt hat, die offenbar auch nach einer gründlichen Desinfektion, die der Gastronom selbst veranlasst hatte, nicht beseitigt wurden. Solche Mängel hätten jedoch keine unmittelbare strafrechtliche Relevanz, heißt es aus der Staatsanwaltschaft.