"Zur Erreichung der hohen Verwertungsquoten sind alle am Life Cycle eines Fahrzeuges beteiligten Unternehmen gefordert, insbesondere auch jene Betriebe, die mit der Entsorgung von Altfahrzeugen konfrontiert sind", so Projektleiter Wolfgang Staber. Aufgrund dessen wurden Versuche an Shredderanlagen (mechanische Zerkleinerung von Altfahrzeugen) durchgeführt, deren Ergebnisse wichtige Rückschlüsse auf die Umsetzbarkeit der gesetzlichen Vorgaben brachten. Bei einer hochgerechneten Lebensdauer der Automobile auf zwölf Jahre wurden einerseits sowohl 50 Altfahrzeuge, die derzeit zur Verwertung anstehen, als auch 50 Neufahrzeuge, deren Lebensdauer 2015 endet, für die Versuchsreihen herangezogen. "Kernaussage der erzielten Ergebnisse ist, dass die Zielvorgaben des Gesetzgebers derzeit für 2006 kaum und für 2015 nicht erfüllbar sind", erklärt Staber. "So ergibt sich für das Jahr 2006 bzw. 2015 für die stoffliche Verwertung nur ein Anteil von 78 Gewichtsprozent bis 2006 und 74,3 bis 2015", so Staber.
Kritik
Dadurch bleibe immerhin ein Entsorgungsanteil zwischen 19,9 und 24,1 Gewichtprozent, der nach dem heutigen Stand der Technik überwiegend deponiert werden müsse. "Die Situation wird problematisch, da die vorgeschriebenen Quoten nicht erreicht werden können und andererseits ist die Deponierung des verbleibenden Anteils aufgrund des zu hohen TOC-Gehaltes (totaler organischer Kohlenstoff) ab 1.1.2004 nicht mehr möglich ist", meint Staber weiter. Kritik komme auch an der Art der Festlegung der Verwertungsquoten, so seien diese prinzipiell nicht förderlich für den Einsatz von Leichtbaumaterialien. Auch die alleinige Betrachtung der Abfallseite ist nicht zufriedenstellend. "Unterschiedliche Umweltbelastungen beim Vergleich verschiedener Stoffe haben keine Berücksichtigung in der Gesetzgebung gefunden", kritisiert der Experte. "Ein Fahrzeug sollte über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet werden, also von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung".