Dienstag, 20.15 Uhr auf ORF III, wurde im Rahmen der Sendung Erlesen über Sterbehilfe diskutiert. Teilnehmer waren der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng, die Schriftstellerin Lotte Ingrisch und die französische (Film-)Autorin Emmanuèle Bernheim. Sie wurde zuletzt mit ihrem Buch Alles ist gut gegangen bekannt, in dem sie schildert, wie sie ihrem 88-jährigen Vater nach einem schweren Schlaganfall half, einen selbstbestimmten Tod (in einem einschlägigen Institut in der Schweiz) zu finden.

Sterbehilfe ist ein immer stärker diskutiertes Thema. Aber muss Sterbehilfe in einer unerträglichen Situation immer die einzige Möglichkeit sein? Die Fokussierung auf die aktive Sterbehilfe oder die Beihilfe zur Selbsttötung (beides ist in Österreich verboten) ist zu eng. Der Medizin und der Pflege stehen heute genügend Methoden zur Verfügung, um ein erträgliches, würdevolles "Leben bis zuletzt" zu ermöglichen. "Wir müssen den Menschen sagen, dass wir diese Möglichkeiten haben", betonte der Palliativmediziner Herbert Watzke bei einer Enquete zum Thema "Leben bis zuletzt". Dann - so der unausgesprochene Schluss - ist die tödliche Spritze, die in der einen oder anderen Form in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und der Schweiz legal ist, gar kein Thema.

Die ganztägige Enquete wurde vom Dachverband Hospiz Österreich (Vorsitzende: Exlandeshauptfrau Waltraud Klasnic) und der Österreichische Palliativgesellschaft (Vorsitzender ist der Universitätsprofessor Watzke) veranstaltet. Es kamen zahlreiche engagierte Mediziner(innen) und Pfleger(innen), aber auch Angehörige todkranker Patienten zu Wort - der allgemeine Tenor war: Sterbehilfe im landläufigen Verständnis ist nicht notwendig.

Patienten können eine bestimmte lebensverlängernde Behandlung ablehnen (passive Sterbehilfe). Erlaubt ist auch die indirekte aktive Sterbehilfe - konkret: Es werden in aussichtslosen Fällen medizinische Maßnahmen gesetzt, die das Leiden lindern, aber unter Umständen den Sterbeprozess abkürzen.

Die aktive Sterbehilfe oder der "assisted suicide" bergen viele moralische, aber auch schlicht menschliche Probleme: Was ist die Rolle der Verwandten? Wie hoch ist die Zahl derer, die eine Patientenverfügung unterschrieben haben, es sich dann aber doch anders überlegen? (Sehr hoch.)

Die ÖVP will das Verbot der aktiven Sterbehilfe in die Verfassung schreiben. Die allermeisten der zahlreichen Praktiker, die sich bei der Enquete zu Wort meldeten, betrachten das als Nebenproblem. Um von der eingleisigen Sterbehilfediskussion wegzukommen, sei es notwendig, allen Menschen, die es brauchen, eine umfassende Hospiz- und Palliativversorgung zu gewährleisten. Gefordert wird ein Rechtsanspruch auf Betreuung - verankert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit ist das Finanzierungsproblem angesprochen. Eine Verbesserung der Situation würde allerdings etwa so viel kosten, wie die Hypo Alpe Adria in einem Monat an Geld verbrennt.
(Hans Rauscher, DER STANDARD, 16.4.2014)