Kein anderes Gesetz ist in den vergangenen Jahren so oft reformiert worden wie das Sexualstrafrecht. Vor allem Sanktionen für Delikte, deren Opfer Kinder und Jugendliche sind, wurden in fast allen europäischen Ländern verschärft. So wichtig und richtig es auch ist, zum Beispiel Austausch und Handel von kinderpornografischen Darstellungen im Internet zu unterbinden, entsteht doch manchmal der Eindruck, dass Justizminister mit neuen Gesetzesvorhaben in erster Linie politisch punkten wollen. Auch der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) ist da keine Ausnahme.
Nach der Causa Sebastian Edathy – der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete hatte bei einem Anbieter in Kanada Nacktbilder von Kindern bestellt – plant Maas einen regelrechten Rundumschlag, der Sexualdelikte, Persönlichkeitsrechte und Internetkommunikation verknüpft. Dabei geht es genauso um die Frage, wie verhindert werden kann, dass Nacktbilder von Kindern, auch wenn kein sexueller Kontext besteht (etwa Urlaubsbilder vom Strand), in Pädophilen-Foren auftauchen, wie um die Frage, ob verboten werden soll, dass etwa Betrunkene gegen ihren Willen in sozialen Netzwerken bloßgestellt werden.
Das Vorhaben, in einem Aufwaschen alle Probleme der modernen Kommunikation zu lösen, kann nur scheitern. Besser wäre es, mit überlegten Schritten Gesetze an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen. Sonst bleibt wieder nur ein Flickwerk über, an dem die nächsten Minister noch zu stopfen haben. (Michael Simoner, derStandard.at, 16.4.2014)