Das Gangsterepos "Sleeping Dogs" spielt in Hong Kong. In China ist es legal jedoch nicht erhältlich.

Foto: Sleeping Dogs

China hat Anfang 2014 nach 14 Jahren das Verkaufsverbot für ausländische Videospielkonsolen und Games im eigenen Land aufgehoben. Die Öffnung des Marktes für Nintendo, PlayStation, Xbox und Co. geschieht allerdings nicht ohne strenge Auflagen, die die Regierung in einer Aussendung mitteilte (via GamesInAsia).

Verbotene Spiele

Verboten sind beispielsweise Inhalte, die Obszönität, Drogen oder Gewalt "bewerben". Wie der Begriff "bewerben" interpretiert wird, ist zwar unklar, allerdings dürften damit Werke wie "Grand Theft Auto" oder "Saint's Row" gemeint sein.

Ebenfalls nicht erlaubt sind Games, die Menschen beleidigen und die Rechte von Menschen verletzen. Gleichzeitig sind in der Rechtssprechung Sonderklauseln enthalten, die das Ansehen von China schützen sollen. Verpönende und kritische Inhalte, die gegen Chinas Interessen wie die "Einheit" des Landes oder seine "Unabhängigkeit" sprechen. Zudem sind keine Spiele erlaubt, die Kulte oder Aberglaube bewerben.

Strenge Prüfung

Die gleichen Regeln treffen für Zusatz- und Download-Inhalte zu. Chinas zuständiges Kulturministerium verspricht, dass die Überprüfung der jeweiligen Werke nicht länger als 20 Tage dauern werde und es für alle zurückgewiesenen Spiele eine klare Begründung geben werde. "Wir wollen das Fenster einen Spalt aufmachen, um ein wenig frische Luft zu bekommen, aber wir brauchen weiterhin ein Netz, um die Moskitos und Fliegen abzufangen", sagte Minister Cai Wu bereits im Jänner gegenüber Bloomberg.  

Spiel- und Konsolenhersteller sehen die Aufhebung des Verbots trotz strenger Auflagen als große Chance ihren Reichweite zu vergrößern. Chinas Videospielmarkt wird auf einen Jahresumsatz von 10 Milliarden Dollar geschätzt (ein Achtel des globalen Games-Markts), der aktuell von Mobile- und Online-Games dominiert wird. Nintendo, Microsoft und Sony haben bereits alle ihr Interesse für die neuen Möglichkeiten bekundet. (zw, derStandard.at, 25.4.2014)