Wien - Keine Spur hat es bis Freitagnachmittag von einer Mutter gegeben, die am Donnerstag ihr Neugeborenes auf einer Wiese in Wien-Hietzing zurückgelassen hat. Die Polizei veröffentlichte Fotos vom Kinderwagenkorb, in dem der gesunde Bub ausgesetzt worden war, sowie von einer beigelegten Decke. Die Behörden hofften so auf Hinweise zu den Angehörigen und auch darauf, dass sich die Mutter selbst meldet.
Der Säugling trug ein blaues Oberteil, eine Windel und weiße Socken. Der auffällige, rosa Kinderwagenaufsatz und die Kinderdecke könnten bei der Suche nach den Eltern helfen, sagte Polizeisprecherin Barbara Riehs. Das Landeskriminalamt ersuchte um Hinweise unter der Telefonnummer 0131310 DW 57800 oder an jede Polizeidienststelle.
Passantin fand Buben
Eine Passantin, die mit ihrem Hund unterwegs war, hatte das Baby in dem Korb schlafend an der Kreuzung Wientalstraße/Lilienberggasse neben einem Gebüsch auf einer Grünfläche entdeckt. Das Kind sei gut sichtbar in der Nähe einer Bushaltestelle abgelegt worden, so Riehs. Einen Zettel oder sonstige Hinweise gab es jedoch nicht.
Das Neugeborene war offenbar nur wenige Stunden alt, die Nabelschnur frisch abgetrennt. Der Bub war angezogen und in Decken gehüllt. Die Rettung brachte das Kind gesund und unverletzt in das Wilhelminenspital.
Das Jugendamt wurde in den Fall eingeschaltet, berichtete Behördensprecherin Herta Staffa der APA. Nun würde man die kommenden Tage abwarten, ob sich ein Elternteil meldet und das Kind zu sich nehmen will. Erst danach sei eine Adoptionsfreigabe ein Thema.
Einzelfall in vergangenen Jahren
Der kleine Bub wäre jedenfalls in der Babyklappe des Wilhelminenspitals besser aufgehoben gewesen, wies Staffa auf die anonyme Abgabemöglichkeit von Neugeborenen hin. Ein Findelkind auf offener Straße habe es in den vergangenen Jahren in Wien nicht gegeben. Im Vorjahr wurde jedoch ein Neugeborenes in der Babyklappe abgelegt, sagte Staffa. In den Jahren 2012 und 2011 waren es jeweils zwei, von denen je eines wieder von den Familien abgeholt wurde.
Wer sein Kind in der Babyklappe abgibt, macht sich nicht strafbar. Das Weglegen eines Neugeborenen im öffentlichen Raum kann dagegen das Leben des Kindes gefährden und wird strafrechtlich verfolgt. Die Polizei erstattete daher nach dem Aussetzungs-Paragrafen 82 im Strafgesetzbuch (StGB) Anzeige gegen Unbekannt. (APA, 25.4.2014)