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Ein ukrainischer Soldat in Slawjansk im Osten der Ukraine. Die EU versucht mithilfe von Sanktionen die russische Ukraine-Politik zu beeinflussen.

Foto: REUTERS/Marko Djurica

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Grafik: derStandard.at/Maria von Usslar

"Wie läuft das eigentlich mit den Sanktionen der EU? Wer beschließt die? Wann treten sie in Kraft und wann werden diese wieder aufgehoben?" So lautet eine Userfrage, die uns via E-Mail erreichte. Es folgt der Versuch, ein wenig Klarheit in die Sache zu bringen.

Dieser Tage sind EU-Sanktionen wieder Thema. Die EU hat die bereits bestehenden Maßnahmen gegen Russland verschärft und weitere 15 Personen auf die Sanktionsliste gesetzt. Bereits im März hatten die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Staaten beschlossen, gegen mehr als zwei Dutzend Personen, die im Konflikt um die Ukraine eine wesentliche Rolle spielen, Kontosperren und Ein- und Durchreiseverbote zu verhängen.

Politikwechsel erreichen

Die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, bietet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. In diesem Politikbereich haben sich die Mitgliedsstaaten mit dem Vertrag von Maastricht 1993 auf gemeinsame Ziele der Außenpolitik verständigt – und auch auf Maßnahmen, die ergriffen werden können, um diese Ziele zu erreichen. Sanktionen oder restriktive Maßnahmen, wie sie auch genannt werden, können beschlossen werden, um Verstöße gegen internationales Recht oder Menschenrechte zu sanktionieren. Auch wenn demokratische Prinzipien verletzt werden, sind Sanktionen für die EU ein probates Mittel, um einen Politikwechsel zu erreichen.

Die EU kann Sanktionen gegen Drittstaaten, aber auch gegen nichtstaatliche Akteure oder Individuen verhängen. Unter Letzteren sind Terrororganisationen oder einzelne Terroristen zu verstehen. 

Exkurs: Die ebenfalls unter dem Begriff Sanktionen bekannt gewordenen Maßnahmen der 14 EU-Staaten gegen die Regierungsbeteiligung der FPÖ im Jahr 2000 waren allerdings nicht EU-Sanktionen im eigentlichen Sinn, sondern vielmehr bilaterale Maßnahmen der jeweiligen Staaten.

Umfangreiche Möglichkeiten

Die Maßnahmenpalette, aus der sich die EU bedienen kann, umfasst folgende Instrumente: Diplomatische Sanktionen, die Einstellung der Kooperation mit einem Drittland, der Boykott sportlicher oder kultureller Veranstaltungen, Handels- und Finanzsanktionen und Flugverbote. Diese Liste ist aber lediglich ein grober Überblick über die Sanktionsmöglichkeiten. Konkret können diese Maßnahmen in unterschiedlichen Abstufungen implementiert werden.

Beschlossen werden Sanktionen von den Staats- und Regierungschefs bzw. den Außenministern der EU-Mitglieder. Dasselbe Gremium kann auch die Aufhebung von Sanktionen beschließen. Als Beispiel dafür sei der Iran genannt: Nach den ersten positiven Schritten bei den Verhandlungen um das umstrittene Atomprogramm des Iran haben die EU-Außenminister einige Sanktionen gelockert. (mka, derStandard.at, 28.4.2014)