Brüssel/Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Großbritanniens gegen die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Basis einer verstärkten Zusammenarbeit von elf EU-Staaten, darunter Österreich, abgewiesen. In seinem Urteil weist der EuGH darauf hin, dass der von London angefochtene Beschluss nicht vor Einführung der Steuer geprüft werden könne.

Eine Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte, die Brüsseler Behörde sei immer von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung für die Steuer ausgegangen. Dies sei nun vom Gerichtshof bestätigt worden. Damit werde den elf Staaten volle Legitimität erteilt, auf dem Weg zur Einführung der Steuer voranzuschreiten. Die Kommission selbst sei immer für eine Einführung aller 28 Staaten gewesen. Jedenfalls habe die Kommission bei ihrem Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer klargestellt, dass eine verstärkte Zusammenarbeit keinerlei negative Auswirkungen auf die nicht teilnehmenden Staaten habe.

Verfrüht

Großbritannien habe selbst anerkannt, dass seine Klage als verfrüht angesehen werden könnte und statt einer Anfechtung des Ermächtigungsbeschlusses zu gegebener Zeit die von den teilnehmenden Staaten endgültig erlassene Durchführungsmaßnahme anzugreifen sei. Im vorliegenden Fall betont der EuGH, dass die von London angefochtenen Elemente einer künftigen Finanztransaktionssteuer keine Bestandteile des angefochtenen Beschlusses seien. Es handle sich im derzeitigen Stadium nur um Vorschläge der Kommission von 2011 und 2013.

Die Briten hatten geklagt, weil es durch den EU-Ratsbeschluss vom Jänner 2013 seine Rechte und Pflichten als nichtteilnehmender Staat missachtet sieht und zusätzliche Kosten befürchtet.

Anders als in anderen Fällen gab es in diesem Verfahren keine Schlussanträge eines Generalanwalts, denen der Gerichtshof häufig folgt. Deutschland und Frankreich wollen die Finanztransaktionssteuer, die zunächst in elf Eurostaaten - darunter Österreich - geplant ist, möglichst noch vor der Europawahl am 25. Mai umsetzen. Ursprünglich war erwogen worden, Aktiengeschäfte mit 0,1 Prozent und Derivate-Transaktionen mit 0,01 Prozent zu besteuern. Viele Finanzinstitute haben sich darauf eingestellt, dass eine abgespeckte Version kommen wird. (APA, 30.4.2014)