Bild nicht mehr verfügbar.

Hier stürzt der Italiener Giuliano Razzoli im ersten Durchgang der Ski-WM in Schladming 2013. Die App des ORF (oben) zur WM lief laut Verwaltungsgerichtshof juristisch aus der Spur.

Fotos: APA/Techt, ORF

Wien - Ein bisschen plötzlich lud der ORF am Freitag zur Präsentation seiner nächsten App: Dienstag stellt General Alexander Wrabetz die mobile Applikation zur Newsseite von ORF.at vor.

Womöglich beschleunigte Erleichterung den Termin: Kurz nach der Einladung jubelte der ORF per Aussendung, die Medienbehörde habe eine Beschwerde der Privatsender zu ORF-Apps größtenteils abgelehnt.

Die Freude trübte nur der Verwaltungsgerichtshof ein wenig: Freitag veröffentlichte das Höchstgericht seine Entscheidung, dass die App des ORF zur Ski-WM in Schladming 2013 tatsächlich das ORF-Gesetz verletzt hat. Der ORF muss auch auf seinen Internetseiten anbieten, was er auf Plattformen für Handys und Tablets zeigt. Der Schladming-App fehl- te noch diese Entsprechung, bemängelte die Medienbehörde. Und die Höchstrichter bestätigten nun.

Seit der Schladming-Entscheidung fährt der ORF mobil und im Web Parallelslalom. Die Medienbehörde fand also nun (fast) nichts auszusetzen an weiteren Apps zur Nationalratswahl und zum Ski-Weltcup sowie zu den Olympischen Winterspielen in Sotschi. Jedenfalls kommunizierte der ORF die Entscheidung am Freitag so, wollte den noch unveröffentlichten Bescheid aber zunächst nicht zur Verfügung stellen.

Einen Kritikpunkt der Behörde nannte der ORF - gegen den will er berufen: Sie sieht den Ski-Weltcup nicht als sportliches Großereignis in jener Aufgabendefinition, nach der die Behörde sport.orf.at genehmigt hat. (red, DER STANDARD, 3./4.5.2014)