Scheidungen sind immer aufreibend - für binationale Paare umso mehr.

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Jede zweite Ehe in Europa wird geschieden. Gleichzeitig werden die Europäer mobiler, immer mehr Menschen leben nicht dort, wo sie aufgewachsen sind. Dennoch hat jedes EU-Land andere Regeln dafür, wie im Scheidungsfall das Vermögen aufgeteilt werden soll. Für binationale Paare in der EU ist das ein Problem: denn an die Frage, welches nationale Recht zur Anwendung kommt, knüpfen sich weitreichende Unterschiede.

Das soll nun vereinheitlicht werden. Die EU-Kommission hat schon 2011 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, nun liegt der Ball bei den Mitgliedsstaaten - und scheint sich kaum vom Fleck zu bewegen. Vor allem katholisch geprägte Länder bremsen, weil die Ehegüterrechts-Verordnung auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften umfassen soll.

Vereinfachung

Die Verordnung klärt einerseits, welches Gericht bei einer Scheidung für die Aufteilung des Vermögens zuständig ist, andererseits legt sie fest, welches Recht gelten soll. Sie sieht vor, dass jenes Gericht, das schon die Scheidung an sich klärt, auch für die Gütertrennung zuständig sein soll. Andernfalls soll das Gericht jenes Ortes, wo das Paar seinen ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Zug kommen.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass ein Ehepaar unter bestimmten Bedingungen vertraglich festlegen kann, welches Recht im Scheidungsfall zur Anwendung kommen soll, um sich in der Trennungsphase zusätzliche Konflikte zu ersparen. Die Wahl kann entweder auf das Recht des Wohnsitzlandes fallen oder auf das Recht eines Staates, dessen Bürger oder Bürgerin einer der beiden Partner ist. 

Die österreichischen Notare sprechen sich für diese Vereinbarungslösung aus, sie warnen vor "bösen Überraschungen" im Scheidungsfall und fordern, dass sich die Ehegüterrechts-VO an die EU-Regelung bei grenzüberschreitenden Erbschaften anlehnt - die Erbrechtsverordnung ist bereits in Kraft und wird für Todesfälle ab August 2015 angewendet.

Große nationale Unterschiede

Wie unterschiedlich die nationalen Regeln zur Güteraufteilung im Scheidungsfall sind, zeigt ein Blick auf die Webseite www.couplesineurope.eu, ein Überblick über das "Recht für Paare" in den 27 EU-Staaten: So kommt in Deutschland bei Scheidungen das Recht jenes Staates zur Anwendung, wo die Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren gemeinsamen Aufenthalt hatten, in Ungarn hingegen gilt das Recht des Wohnsitzes zum Scheidungszeitpunkt. (sterk, derStandard.at, 5.5.2014)