Korneuburg – "Es war ja eine sehr lobenswerte Tätigkeit, dass Sie mehrere Jahre lang Busreisen für erfahrene Bürger organisiert haben", zollt Vorsitzende Xenia Krapfenbauer dem 76-jährigen Karl B. durchaus Respekt. Der ein kleines Problem hat: Er hat die Ausflüge nicht bezahlt. Daher sitzt er nun mit einer Anklage wegen gewerbsmäßigem schweren Betruges vor dem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg.

Die von Krapfenbauer mit "erfahrene Bürger" Beschriebenen waren die Mitglieder des Seniorenbundes einer niederösterreichischen Kleinstadt. Reisefreudige Pensionisten, zwischen März 2011 und August 2012 ging es in den Schwarzwald, nach Marienbad und in die Schweiz.

Schulden beim gewesenen Freund

Knapp 33.000 Euro kassierte B. als An- und Restzahlungen, an das Reisebüro leitete er das Geld nie weiter. Weitere 16.000 Euro borgte er sich von einem Mann aus und zahlte es nie zurück. "Der ist ein guter Freund von Ihnen. Gewesen, nehme ich an", merkt die Vorsitzende trocken an. Der kleinlaute Angeklagte stimmt ihr zu.

Die Angelegenheit ist umso erstaunlicher, da B. und seine Frau finanziell gar nicht so schlecht dastehen. Rund 2800 Euro Pension bekommen sie, gespart haben sie allerdings ihr Leben lang nicht wirklich. Kein Auto, ein gemietetes Haus, 700 Euro monatliche Kreditraten.

Keine Laster

Die entscheidende Frage Krapfenbauers bleibt aber offen. "Was haben Sie denn mit dem Geld gemacht?", will sie wissen. "Ich habe es unkontrolliert ausgegeben." Wofür, verrät er nicht. Nur, dass er keine Laster habe.

Einen einzigen Erklärungsansatz liefert er: "Ich hatte einen Schlaganfall. Das ist jetzt keine Entschuldigung, aber die Neurologin hat gesagt, mit den Medikamenten neigt man zum übermäßigen Geldausgeben." Zurechnungsfähig sei er aber gewesen.

Hoffnung auf Rückzahlungsmöglichkeit

"Wie wollen Sie das eigentlich zurückzahlen?", interessiert die Vorsitzende. "In vier bis fünf Wochen kann ich zu 90 Prozent den Betrag zurückzahlen", verspricht er. "Das haben Sie aber schon öfters gesagt", hält ihm Krapfenbauer vor. Der bisher unbescholtene B. schweigt.

Schlussendlich kommt er gut davon:Wegen des Betruges und der Fälschung von Zahlungsbelegen wird er, bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren, zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 07.05.2014)