Die Anträge anderer ethischer und ethnischer Gruppen, ebenfalls mit einem Gedenkobjekt in der Gerichtshalle vertreten zu sein, lehnte Moore ohne Begründung ab. Drei Bürgerrechtsbewegungen reichten schließlich eine Klage wegen der Statue ein.
Der Fall ging bis vor ein Bundesgericht, dieses ordnete die Entfernung der "Zehn Gebote" an; mit der Begründung, das Monument stelle einen "heiligen Platz" dar, dies sei jedoch in einem öffentlichen Gebäude nicht gestattet. Nun forderte das zuständige Gericht im Bezirk Montgomery den 56-jährigen Moore auf, das Monument bis Mittwoch Mitternacht zu beseitigen. Ein Einspruch, den Moore sofort beim Obersten Gericht in Washington eingelegt hatte, war inzwischen schon zurückgewiesen worden.
Trotzdem ließ der Richter die Frist tatenlos verstreichen. Jetzt drohen dem Staat Alabama 5000 Dollar (rund 4600 Euro) Strafe für jeden Tag, an dem das Monument im Staatsgebäude stehen bleibt. Moore sagt, es gehe ihm schlicht darum, die Existenz von Gott zu verdeutlichen, "der die Basis unseres Justizsystems ist". Kritiker werfen ihm dagegen vor, er verstoße damit gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Trennung von Kirche und Staat.