Laut Landau ignoriert Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, wonach der Staat zur Betreuung der Betroffenen verpflichtet ist, weiterhin: ein "Nicht-einmal-mit-dem-Ohren-Wackeln", das "ein eigenartiges Licht auf das dahinter stehende Rechtsverständnis wirft".
Deutschland blockiert
Auch auf dem Brüsseler Parkett profiliere sich Österreich im Herunterlizitieren von Flüchtlingsrechten, betonte indes das UNHCR. Gemeinsam mit Deutschland blockierten die Vertreter aus Wien die Umsetzung der EU-"Status-Richtlinie" über Mindeststandards bei der Betreuung von Flüchtlingen, die im Jahr 2005 in Kraft treten soll. Zudem - so das UNHCR - sei die im geplanten neuen heimischen Asylgesetz enthaltene Liste so genannter sicherer Drittstaaten (Länder, die auf der Flucht durchreist wurden und als sicher genug gelten, um den Flüchtling dorthin abzuschieben) problematisch.
Im Innenministerium wehrt man sich gegen die Vorwürfe. "Wir kennen den erwähnten Bericht des UNHCR noch nicht", meinte Martin Hartig. An der Gesetzwerdung von EU-Richtlinien werde gearbeitet, die so genannte Aufnahme-Richtlinie werde in einem ersten Schritt durch die geplante Bund-Länder-Vereinbarung über die Grundversorgung von Flüchtlingen umgesetzt. Bei der "Status-Richtlinie", die sich in Verhandlung befinde, habe Österreich tatsächlich Vorbehalte.