Ich erinnere mich an nichts Konkretes mehr, aber wenn sich meine Eltern nach deren Scheidung beschenkten, zu einem runden Geburtstag etwa, dann war mir das einfach nur peinlich. Es erschien unangebracht. Nicht mehr passend. Ich fand, das hatten sie doch verbockt, einander Geschenke zu machen.

Sicher freute es mich, wenn meine Eltern zueinander nett waren, gar kein Zweifel, aber weil ich mich als Kind über lange Jahre als (einzig noch existierendes) Bindeglied empfand, verunsicherten mich alle über meine eigene Existenz hinausgehenden Verbindlichkeiten enorm. Und obwohl ich mir wie die meisten Scheidungskinder lange gewünscht habe, meine Eltern wären noch zusammen, wollte ich beide Elternwelten schön getrennt voneinander halten. Vielleicht, um damit Kontrolle über etwas zu haben, was schon einmal schiefgegangen war.

Fußfrei und händeringend

Aus meiner heutigen Perspektive einer geschiedenen Mutter kann ich das alles wieder beobachten. Sozusagen: erste Reihe, fußfrei, aber manchmal händeringend, dass man sich auch als Ex-Familie immer wieder für diverses zusammenfinden muss (Sommerplanung, Anschaffungen, Schulagenden), wenn schon nicht mehr unter einem Dach, so doch als Schicksalsgemeinschaft. So oder ähnlich stand das auch vor kurzem nachzulesen in einem großen Beitrag der "Zeit" über Scheidung und die Frage, ob sie erblich ist, in dem die US-amerikanische Scheidungsforscherin E. Mavis Hetherington zitiert wurde, die aus Erfahrung vieles weiß, aber eines mit großer Bestimmtheit: "Die einzige Belastung, die schlimmer ist als sich streitende Eltern, sind zwei geschiedene sich streitende Eltern!"

Wer das beherzigt, der kann auch ganz gelassen bleiben in der Frage, ob man den (oder die) Ex jetzt beschenken soll, will, darf oder nicht und wie peinlich das ist. Wenn einer (oder eine), mit dem (oder der) man einmal alt werden wollte, zu einem runden Geburtstag etwa, ganz eindeutig älter wird, dann sei ein bisschen Sentimentalität schon erlaubt. Offenbar nur nicht vor den eigenen Kindern. (Mia Eidlhuber, derStandard.at, 26.5.2014)