Salzburg/Maria Saal - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, ist der Handelskonzern Spar vor dem Obersten Gerichtshof mit zwei Beschwerden gegen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) abgeblitzt. Das Unternehmen hatte eine mehrtägige Hausdurchsuchung der Wettbewerbshüter im August 2013 in Salzburg als gesetzeswidrig bezeichnet und dagegen Protest eingelegt.

Bei der ersten Beschwerde ging es um die Erweiterung einer Hausdurchsuchung von der Spar-Regionalzentrale in Maria Saal (Kärnten) auf das Hauptquartier in Salzburg. Spar hielt das für nicht zulässig, das Gericht schon. Die Vorstände der betroffenen Unternehmen seien ident und hätten "vom ursprünglichen Hausdurchsuchungsbefehl zurechenbar Kenntnis" gehabt. "Es bedurfte im angefochtenen Beschluss keiner weiteren oder wiederholenden Begründung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung", schreibt das Höchstgericht in seiner Begründung.

Kein Versiegelungsgrund

Grund der zweiten Beschwerde waren die bei einer Hausdurchsuchung durch die BWB beschlagnahmten Unterlagen. Spar ließ sie versiegeln, die Wettbewerbshüter konnten keine Einsicht nehmen. Nun hat der OGH entschieden, dass für die Unterlagen kein Versiegelungsgrund vorlag.

In einer schriftlichen Stellungnahme zum OGH-Urteil sagte Unternehmenssprecherin Nicole Berkmann am Samstag: "Es handelt sich bei den im aktuellen Profil-Artikel genannten beiden Urteilen um Urteile zu rein formalen Dingen, nicht um das eigentliche Kartellverfahren." Formale Rahmenbedingungen klären zu lassen, sei in einem Verfahren, das tief in Geschäftsabläufe eingreife, wichtig und üblich. Bisher habe es in solchen Fällen in der Judikatur keine Leitlinien gegeben, deshalb habe man Rechtsmittel eingelegt.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat den Lebensmittelhandel schon jahrelang im Verdacht, Preise abzusprechen. Betroffen sollen vor allem Molkereiprodukte, aber auch Bier, Kaffee oder Mehl sein. Vor der Razzia im August war die Spar-Zentrale bereits im Jänner und Februar 2013 acht Tage lang von Mitarbeitern der BWB untersucht worden. (APA, 10.5.2014)