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Google muss Links zu sensiblen Daten entfernen, so der EuGH. Im Bild: Der Google Ghost Train, ein Kunstprojekt auf der 19. Biennale in Sydney.

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Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-131/12).

"Google ist verantwortlich"

Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden - oder sonst an die zuständigen Stellen.

Spanier klagte Google

Geklagt hatte ein Spanier. Er hatte eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzagentur AEPD eingebracht: Suchte man auf Google nach dem Namen des Spaniers, erschienen zwei Zeitungsartikel, in denen über die Zwangsversteigerung seines Hauses berichtet wurde. Das läge allerdings schon lange zurück: Die Auktion fand 1998 statt. Daher forderte der Spanier, dass die betreffenden Ergebnisse gelöscht werden müssen. 

Google muss "Grundrechte achten"

Die spanische Datenschutzbehörde wies daraufhin Google an, die Links zu entfernen. Der Streitfall landete schließlich vor dem EuGH, der nun feststellte, dass Google als Website-Herausgeber die "Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten" achten müsse. Daher habe der Suchmaschinenbetreiber, so der Entscheid, "im Rahmen seiner Befugnisse und Möglichkeiten dafür zu sorgen", dass seine Tätigkeiten den Anforderungen entspreche. 

Mehrere Faktoren ausschlaggebend

Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder nach Belieben Links löschen kann: Laut EuGH sei ein "Ausgleich" zwischen dem Zugang zu Informationen und den Grundrechten zu finden. Meist würden zwar die Rechte der Privatperson überwiegen, aber einige Faktoren wie öffentliches Interesse oder die Sensibilität der Informationen seien ebenfalls zu beachten. 

Überraschender Entscheid

Der Entscheid gilt als große Überraschung, da der EuGH-Generanwalt Niiloo Jääskinen im Juni 2013 vor dem EuGH betont hatte, dass Meinungsfreiheit stärker wiege als ein wie auch immer definiertes "Recht auf Vergessenwerden". Normalerweise folgt der Gerichtshof der Ansicht seines Generalanwalts, deshalb rechneten Experten mit einer Niederlage für den klagenden Spanier.

EU-Kommission erfreut

Die EU-Kommission hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet begrüßt. "Das Urteil ist eine gute Nachricht", sagte eine Sprecherin der EU-Institution am Dienstag in Brüssel. Denn dadurch werde nicht nur der Datenschutz für die EU-Bürger verbessert, sondern auch die Position der Kommission bestärkt.

Google: "Sind enttäuscht"

Google hat sich gegenüber der Onlineausgabe der Zeit erstmals zum Urteil geäußert: Man nannte die Entscheidung "für Suchmaschinen und alle, die Inhalte publizieren, enttäuschend." Google selbst sei vom Urteil stark überrascht und benötige nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren. (APA/fsc, derStandard.at, 13.5.2013)