Klagenfurt - Wegen Amtsmissbrauchs ist am Montag ein 34-jähriger Kärntner Zollbeamter am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte zwischen 1999 und 2002 200 Stangen beschlagnahmter Zigaretten für sich und seine Freunde abgezweigt. Er nahm das Urteil an, Staatsanwalt Franz Simmerstatter legte Berufung ein.

Teils selbst geraucht, teils weitergegeben

Der voll geständige Kärntner, der durch einen anonymen Hinweis aufgeflogen war, hatte die Zigaretten teils selbst geraucht, teils Freunden weitergegeben, aber auch verkauft. Die Gelegenheit hatte ihn zum Dieb gemacht: Er war dafür verantwortlich gewesen, dass beschlagnahmte Schmuggelzigaretten in einer Holzfaserplatten-Fabrik in St.Veit/Glan vorschriftsmäßig verbrannt werden. Er bediente sich allerdings selbst an der Ware und schenkte auch dem Baggerfahrer, der die Zigaretten in einen Schredder schieben sollte, einige Stangen.

Abschreckung

"Besonders verwerflich" war laut Staatsanwalt Simmerstatter, dass der Angeklagte die Vernichtung der Zigaretten oft nicht abwartete, so dass Arbeiter der St.Veiter Firma, auf die noch ein eigenes Verfahren wartet, mindestens 1.500 Stangen Rauchware an sich nehmen konnten. Simmerstatter forderte daher auch, dass ein Teil der Strafe unbedingt ausfallen müsse, "damit andere Beamte abgeschreckt werden mögen, solche Taten zu begehen".

Schöffensenat "milde"

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Oliver Kriz ließ jedoch Milde walten. Kriz in der Urteilsbegründung: "Im Vergleich zu anderen Fällen von Amtsmissbrauch war das relativ harmlos. Außerdem wurden die Zigaretten, die vernichtetet werden sollten, ja auch tatsächlich vernichtet, wenn auch dadurch, dass sie geraucht wurden. Außer einer Schädigung der Gesundheit der Raucher ist also kein großer Schaden entstanden". Der Staatsanwalt schloss sich dieser Argumentation nicht an und legte Berufung ein.

In der vergangenen Woche war ein Verfahren gegen zwei mutmaßliche Komplizen des Angeklagten - ebenfalls Beamte der Zollwache - geplatzt, weil die Verteidigung auf Grund der Befangenheit der Schöffen (in den Kärntner Medien wurde im Vorfeld des Prozesses darüber berichtet) eine Delegation des Verfahrens nach Innsbruck beantragt hat. Darüber muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden. (APA)