Wien/Linz - Harsche Kritik an der Exekutive will Volksanwalt Ewald Stadler in seinem nächsten Tätigkeitsbericht für den Nationalrat vorbringen. Der Anlassfall ist die "Peilsenderaffäre" von St. Georgen. Stadler ortet rechtswidriges und willkürliches Vorgehen der Sicherheitskräfte.

Die Vorgeschichte: Zum Jahreswechsel 1999/2000 versetzte ein Serienbrandstifter die oberösterreichische Gemeinde St. Georgen an der Gusen in Aufruhr. 13-mal brannte es, erst nach Wochen und umfangreichen Ermittlungen konnte ein 16-Jähriger als Täter überführt werden.

Bei diesen intensiven Ermittlungen setzte die Exekutive auch auf Hightechgerätschaften wie Satellitenortungsgeräte. Ein solches entdeckte der Feuerwehrmann Andreas P. am Morgen des 3. Dezember 1999 im Motorraum seines Wagens. Auf Rückfragen leugnete die Gendarmerie, dass die Box ihr gehöre.

Sender von Exekutive

Erst im Februar 2000, nachdem der wahre Täter gefasst ist, gesteht die Exekutive ein, dass der Sender von ihr stamme, und will ihn zurück. Der Feuerwehrmann ist dazu bereit, falls ihm seine Anwalts-und Gutachterkosten, rund 4724 Euro, ersetzt werden. Das Innenministerium lehnt zunächst ab. Nach einem Amtshaftungsverfahren werden P. heuer dann 840,43 Euro überwiesen.

Neben dem Gericht hat sich auch die Volksanwaltschaft mit der Angelegenheit befasst. Und die listet in ihrem Prüfergebnis penibel die Verfehlungen der Exekutive auf. Festgestellt wird beispielsweise: "Im gegenständlichen Fall ist es vielmehr so, dass es nicht einmal eine rudimentäre einfachgesetzliche Rechtsgrundlage, die das Anbringen eines Peilsenders erlauben würde, gibt." Die Tatsache, dass die Gendarmerie gegenüber dem Betroffenen und Medien leugnete, Eigentümerin des Senders zu sein, kritisiert die Volksanwaltschaft als "rechtswidrige und moralisch bedenkliche Vorgangsweise".

"Fast einmaliger Fall"

Für Volksanwalt Ewald Stadler ist klar, dass der Fall im Nationalrat behandelt wird. "Es ist ein fast einmaliger Fall, in dem auf Grundrechte wie die Privatsphäre überhaupt keine Rücksicht genommen wurde." Und er ortet schlampige Arbeit bei der Gendarmerie: "Es war offensichtlich so, dass Herr P., der die Beamten frühzeitig auf verdächtige Beobachtungen mit dem tatsächlichen Täter hingewiesen hat, stattdessen selbst überwacht worden ist."

Der Volksanwalt stellt sich daher die Frage, ob die Brandserie nicht früher hätte gestoppt werden können, wenn man diesen Hinweisen gründlicher nachgegangen wäre. Und ob jetzt nicht die durch die später aufgetretenen Feuer geschädigten Versicherungen eigentlich Geld vom Bund zurückfordern könnten.

Aus dem Innenministerium war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten. Für Andreas P. ist "die Sache jetzt gegessen". Um eine Erfahrung ist er zumindest reicher: "Ich bin total enttäuscht von Vater Staat." (Michael Möseneder/DER STANDARD, Printausgabe, 26.8.2003)