Der Betriebsleiter und Wurstmeister eines bekannten
Fleisch- und Wursterzeugers wurde am im Wiener
Landesgericht nach dem Lebensmittelgesetz zu einer unbedingten
Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Bei mehreren Proben hatten Prüfer
in der Extrawurst einen längst nicht mehr zulässigen Wasseranteil von
fast 60 Prozent fest gestellt. Um die Wurst und den Leberkäse in
schönem Rot glänzen zu lassen, war ein Schimmelpilz mitverarbeitet
worden, dessen Verwendung seit 1998 gesetzlich verboten ist.
Wurst zu rasch grau
Die Wurst wurde angeblich zu rasch grau, so dass man in dem
Betrieb schließlich eine Gewürzmischung heranzog, die eine Appetit
anregende rote Farbe garantierte. Das Gewürz wurde komplett verpackt
zugeliefert, er habe die Zusammensetzung daher nicht geprüft, machte
der Wurstmeister geltend. Das wäre allerdings seine Pflicht gewesen,
hielt dem der Richtersenat (Vorsitz: Karlheinz Seewald) entgegen.
Auch der Verweis auf die "Inhomogenität der Fleischqualität"
besänftigte das Gericht nicht.
"Die Geldstrafen scheinen bei Ihnen nicht zu fruchten", bemerkte
der Vorsitzende nach einem Blick ins Strafregister des mehrfach
einschlägig vorbestraften Mannes. "Sollte man sich noch ein Mal
sehen, wird man sich andere Maßnahmen überlegen müssen", drohte er
unmissverständlich. Das heutige Urteil ist rechtskräftig. (APA)