Schwarzenegger gestand in Interview Teilnahme an Sexorgie und Marihuana-Konsum
Redaktion
,
Los Angeles - In seinem Bemühen um das Gourverneursamt
von Kalifornien ist Hollywoodstar Arnold Schwarzenegger von einer
unrühmlichen Episode aus seiner Vergangenheit eingeholt worden. Der
Actiondarsteller musste sich am Donnerstag in einer Radiosendung für
ein peinliches Interview verteidigen, das er 1977 dem Magazin "Oui"
gegeben hatte. "Ich habe mein Leben nie darauf ausgerichtet,
Politiker zu werden, und auch nie darauf, Gouverneur von Kalifornien
zu werden", sagte der 56-Jährige. "Ganz eindeutig: Ich habe Sachen
gesagt, die lächerlich und verrückt und empörend und all das sind -
weil ich eben so war."
In dem von der Website http://www.smokinggun.com ausgegrabenen
Interview hatte Schwarzenegger zugegeben, Hasch und Marihuana
geraucht zu haben. Außerdem schilderte er, wie er sich im
Fitness-Zentrum "Gold's" in Venice bei Los Angeles an einer Sexorgie
beteiligte. "Bodybuilder lieben Partys", sagte er damals. Eines Tages
sei in dem Club "ein schwarzes Mädchen nackt aufgetaucht". Alle
Bodybuilder hätten sich auf sie gestürzt, sie nach oben getragen und
"dort kamen wir alle zusammen". Schwarzenegger hatte dieses Interview
am Anfang seiner Karriere gegeben, acht Jahre nachdem er von
Österreich in die USA übergesiedelt war.
Die vorgezogene Gouverneurswahl in Kalifornien findet am 7.
Oktober statt. Derzeit liegt Schwarzenegger, der für die
konservativen Republikaner antritt, in den Umfragen hinter dem
demokratischen Spitzenkandidaten Cruz Bustamante. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.